Klage Überzahlung Witwenrente
06.03.2012 20:53 |
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Sozialrecht
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Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
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Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Sachlage:
Es liegte eine 10-jährige Überzahlung der Witwenrente vor, Gesamthöhe 32.000 €.
Das Einkommen wurde durch eine sozial-versicherungspflichtige Festanstellung erzielt. Diese wurde per einfachem Brief an die eigene Rentenversicherungsnummer und an die Renten-versicherungsnummer der Witwenrente gemeldet. Danach erfolgten nur die jährlichen Einkommens-meldungen des Arbeitgebers.
Die Versicherte war der Meinung, dass diese Meldungen ausreichend sind, da die Tatsache der Einkommenserzielung ja beiden Abteilungen per einfachen Brief bekannt gegeben worden waren.
Bei der DRV fand aber erst bei Einreichung der Altersrente eine Weitergabe der Daten an die Abteilung der Witwenrentennummer statt.
Der erfolgte Einspruch der Versicherten führte zu einer Kulanzreduktion der Gesamtsumme um 8000 €. Dieser Reduktion wurde als nicht ausreichend widersprochen. Daraufhin erfolgte eine ca. 5-seitige Begründung, warum der Ermessensspielraum der Behörde mit diesen 8000 € ausgeschöpft sei und warum in diesem Fall die Härtefallklausel nicht zur Anwendung kommt, da der Verschuldungsmaßstab dem der groben Fahrlässigkeit entspricht, da die Versicherte aufgrund einfachster und naheliegender Überlegungen sicher hätte erkennen (wissen) können, dass der Anspruch (der Höhe nach) entfallen war (wie hätte denn bitte erkannt werden können, ob und/oder in welcher Höhe der Anspruch entfallen war? - Es wurde ja per einfachem Brief darauf hingewiesen! - Nach bestem Wissen und Glauben gehandelt und gemeint, dass alles dann -aufgrund keinerlei Resonanz-seine Richtigkeit hat! Confused!)
Folgende Fragen bestehen:
Bestehen Aussichten, dass im Rechtsverfahren der Verschuldungsmaßstab der groben Fahrlässigkeit widerlegt werden kann, wenn ja, wie und es dann evtl. zu einer für die Versicherte günstigeren Lastenverteilung kommt?
Vielen Dank für eine schnelle und kompetente Beantwortung der Fragen.
MfG
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