Kirchensteuer
| 08.10.2010 14:14 |
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Steuerrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erklärte 1988 im Standesamt Berlin/Friedrichshain (Ost-Berlin)
meinen Kirchenaustritt.
Heute werde ich plötzlich, also nach 22 Jahren, durch das Finanzamt aufgefordert Kirchensteuer zu entrichten. Ich teilte dem Finanzamt mit, dass ich bereits 1988 aus der Kirche ausgetreten bin. Das Finanzamt und die Kirchensteuerstelle fordern mich nun auf, einen Austritts-Nachweis zu erbringen.
Es stellt sich jetzt heraus, dass an den maßgeblichen Stellen, kein Austrittsnachweis vorhanden ist und auch ich keinen besitze.
Laut Kirchensteuerstelle bin ich in der Beweispflicht.
An welcher Stelle die Abmeldung schiefgelaufen ist, ist nicht mehr nachvollziehbar.
Da ich aber 22 Jahre in dem Glauben lebte, der Kirche auf Grund meines Austrittes nichts schuldig zu sein, fällt es mir schwer zu glauben, dass es nicht auch der Kirche so geht bzw. ging.
Meine Frage wäre, ob es nicht vielmehr auch Pflicht der Kirche bzw. des Finanzamtes gewesen wäre, bei mir nachzufragen, warum seit 22 Jahren keine Steuer bezahlt wird? Hätte man mich nicht darauf aufmerksam machen müssen? Ich konnte dies schließlich nicht ahnen.
Außerdem fordert mich die Kirchensteuerstelle auf, meinen Austritt nochmals vor dem Amtsgericht zu erklären.
Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Schließlich habe ich meinen Austritt bereits erklärt und möchte auch, dass dies so behandelt wird.
Mit bestem Dank im Voraus








