Kindesunterhalt jenseits Düsseldorfer Tabelle
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
| in unter 2 Stunden
Hallo,
ich erwarte konkrete Antworten auf die Fragen und Hinweise auf entsprechende Gesetze wären hilfreich.
Verweise auf konkrete Urteile brauche ich nur dann, wenn diese für die Antwort von elementarer Bedeutung sind.
Situation:
Klärung des Kindesunterhalts, weitere Unterstützung der Mutter?
Hessen, Rhein-Main-Gebiet
Mutter und ich waren nie verheiratet, haben aber 15 Jahre zusammen gelebt.
Mutter wohnt allein mit 13-jähriger Tochter.
Ich wohne allein.
Mutter ist selbstständig, ich bin angestellt.
Tochter wird zum überwiegenden Teil von der Mutter betreut.
Gemeinsames Sorgerecht.
1. Frage:
Ist die nachfolgende Berechnung des für den Kinderunterhalt(KU) relevanten Nettoeinkommens korrekt?
Oder habe ich zuviel oder zuwenig (und wenn dann was?) abgezogen?
2007 2008
Brutto 120.599,00 € 111.811,00 €
Bonuszahlung (in Brutto enthalten) 24.383,00 € 17.719,00 €
Gesetzliches Netto (inklusive Boni) 69.853,00 € 65.292,00 €
Berufsbedingte Ausgaben
einfach 25km+Fachzeitschriften 3.531,00 € 3.531,00 €
Arbeitnehmerant. Krankenversicherung 3.271,00 € 3.369,60 €
Arbeitnehmerant. Pflegeversicherung 363,00 € 367,20 €
Jahresnetto 62.688,00 € 58.024,20 €
Monatsnetto 5.224,00 € 4.835,35 €
2. Frage:
Welche der beiden Nettoeinkommen sind anzusetzen, 2007 oder Hochrechnung 2008, Mittelwert ?
3. Frage:
Die Bonuszahlung ist nicht garantiert und kann im Extremfall auch unter 5000EUR absinken, aber nicht über 30000EUR hinausgehen.
Ist dies irgendwie berücksichtigbar? Oder Verhandlungssache und Chance/Risiko?
4. Frage:
4.1 Ist nachfolgende Berechnung korrekt? Und die Überlegungen zum Titel ok?
4.2 Was ist wenn die Mutter mit einem neuen Partner zusammenzieht oder heiratet? (Anfechtung des Titels?)
Ich gehe davon aus, dass ich in der DT um 2 Stufen hochgestuft werde, da nur eine unterhaltspflichtige Person (Tochter).
Spätestens dann zieht die Düsseldorfer Tabelle nach meinen Recherchen nicht mehr.
Habe diese entsprechend „hochgerechnet“ und komme bei einem Netto von 4835EUR
und zwei Hochstufungen dann auf: 643EUR Unterhalt. Davon gehen 77EUR (Hälfte Kindergeld) ab.
Zahlbetrag: 566EUR.
Würde also einen bis zum 18.Geburtstag der Tochter oder die Aufnahme einer Ausbildung durch die Tochter befristeten Titel über 566EUR via notarieller einseitiger Absichtserklärung unterschreiben.
5. Um einen sozialen Abstieg von Mutter und Tochter zu vermeiden, bin ich bereit weitere (freiwillige) Zahlungen an die Mutter zu leisten.
Wichtig ist mir dabei: kein Titel, zunächst auf zwei Jahre befristet, danach kein Rechtsanspruch aus der vorherigen Praxis ableitbar.
Wie sehen geeignete Formulierungen/Verträge aus, was ist zu beachten?
Danke.
Kindesunterhalt Düsseldorfer Tabelle









