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Meine Exfreundin (Kubanerin) in Kuba ist von mir schwanger.
Bin ich und in welcher Höhe unterhaltspflichtig
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Diese Antwort ist vom 20.12.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 20.12.2008 19:00:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Elke Dausacker
Cäcilienweg 5, 57250 Netphen - Irmgarteichen, Tel: 02737 - 21 46 07, Fax: 02737 - 21 46 08
Ausländerrecht, Mietrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 9
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vorab möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich diese Frage nur anhand der von Ihnen gemachten Angaben beantworten kann und diese Antwort eine ausführliche und persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen kann. Abhängig von den Details kann eine Auskunft bei eingehenderer Prüfung des Sachverhaltes anders ausfallen als in diesem Rahmen.
Anhand Ihrer Angaben möchte ich Ihre hier gestellte Frage jedoch wie folgt beantworten:
Da sich Ihre Ex-Freundin und dann auch Ihr Kind sich in Kuba befinden und kubanischer Staatsangehörigkeit sind, gilt vorliegend nicht das deutsche Unterhaltsrecht. Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 EGBGB sind auf Unterhaltspflichten die Sachvorschriften des am jeweiligen gewöhnlichen Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten geltenden Rechts anzuwenden. Anzuwenden wäre hier folglich kubanisches Recht. Deutsches Unterhaltsrecht gilt in Ihrem Falle, da die Mutter des Kindes auch Kubanerin ist, gemäß § 18 Abs. 2 EGBGB nur dann, wenn das Kind nach kubanischem Recht keinen Unterhalt erhalten kann. Aber auch wenn das kubanische Recht eine Unterhaltsregelung vorsieht, so dass das Kind nach kubanischem Recht gegen Sie einen Anspruch auf Unterhalt hätte, so gilt § 18 Abs. 7 EGBGB. Danach sind bei der Bemessung des Unterhaltsbetrages die Bedürfnisse des Berechtigten (also des Kindes) und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten (also Ihre) zu berücksichtigen, selbst wenn das anzuwendende Recht (das kubanische in diesem Falle) etwas anderes bestimmt.
Für die Beantwortung der Frage, ob das kubanische Recht Unterhaltsansprüche regelt und auf welche Weise, empfehle ich Ihnen, entweder einen Rechtsanwalt, der sich mit dem kubanischen Recht befasst, aufzusuchen, da diese Rechtsmaterie sehr speziell ist und deren Ausarbeitung den vorliegenden Rahmen und den von Ihnen erbrachten Einsatz überschreiten würde. Sie können jedoch auch einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Angelegenheit beauftragen, der sich über die kubanische Botschaft in Berlin mit einer Anwaltskanzlei in Kuba in Verbindung setzen und jene Fragen für Sie klären kann. Sie könnten allerdings auch zunächst selbst versuchen, mit der kubanischen Botschaft in Berlin Kontakt aufzunehmen. Unter Umständen können Ihnen die Damen und Herren dort bereits eine Auskunft darüber geben, ob unterhaltsregelnde Vorschriften im kubanischen Recht existieren.
Für die Höhe eines etwaigen Unterhalts, gleich nach welchem Recht sich ein Anspruch des Kindes schließlich bestimmt, sind Ihre Angaben leider zu spärlich, da dieser sich - wie vorstehend beschrieben - anhand der Bedürfnisse des Kindes und Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen bemisst. Zur Klärung dessen, zumal es hierfür der Überprüfung und der Vorlage einiger Unterlagen bedarf, empfehle ich ebenfalls, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort ein wenig weiterhelfen und verbleibe mit den besten Wünschen für ein frohes Weihnachtsfest,
E. Dausacker
- Rechtsanwältin -
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