Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 13.03.2010 20:31:13

Kindesunterhalt bei Volljährigen

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1309
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 794 weitere Antworten zum Thema Kindesunterhalt.
Bitte um Berechnung des Unterhalts welches ich an meinen Sohn 18 Jahre, der beim Vater lebt zahlen muss. Er ist in der Ausbildung und verdient 550,--, der Vater verdient 1.700,-- netto (Kindergeld ist darin enthalten) Ich verdiene 2.400,-- netto

Vielen Dank


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 13.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrte Fragestellerin,

den Unterhalt entnehmen Sie Bitte der nachfolgenden Berechnung:


Unterhaltspflichtig
Vater
Kind18 ist ein Kind von Vater
Einkommen von Vater . . . . . . . . 1.516,00 Euro

Mutter
Kind18 ist ein Kind von Mutter
Einkommen von Mutter . . . . . . . . 2.400,00 Euro

Kinder
Kind18
Alter von Kind18 . . . . . . . . . . . 18 Jahre
Kind18 lebt bei Vater
Kind18 besucht keine allgemeinbildende Schule.
Vater erhält das Kindergeld von 184,00 Euro
Einkommen von Kind18 . . . 550,00 Euro
ausbildungsbedingter Mehrbedarf 90,00 Euro
––––––––––––––––––
bleibt . . . . . . . . 460,00 Euro

Unterhaltspflichten
Kindesunterhalt
Eingruppierung nach beiderseitigem Einkommen

Bedarf von Kind18 nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von
. . . . . . . . . . . . . . 3.916,00 Euro
nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 10
Gruppe 8: 3901-4300, BKB: 1600
Tabellenunterhalt DT 8/4 . . . . . . . . . 703,00 Euro
abzüglich Einkommen . . . . . . . . -460,00 Euro
Abzug des Kindergelds . . . . . . . . -184,00 Euro
––––––––––––––––––
Restbedarf . . . . . . . . . . . . 59,00 Euro

Unterhaltspflichten vor etwaiger Aufteilung

Unterhaltspflichten von Vater
aus dem Einkommen von Vater in Höhe von
. . . . . . . . . . 1.516,00 Euro
ergibt sich
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 10
Gruppe 2: 1501-1900, BKB: 1000, Abschlag/Zuschlag 1 > Gruppe 3: 1901-2300, BKB: 1100

gegenüber Kind18
fiktiv bei alleiniger Unterhaltspflicht
Bedarf . . . . . . . . 537,00 Euro
abzüglich Einkommen . . . -460,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . . -184,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . -107,00 Euro
Es besteht kein Anspruch.
Restbedarf des Kindes nach beiderseitigem Einkommen 59,00 Euro
dazu Auskehrung des Kindergelds von 184,00 Euro

Unterhaltspflichten von Mutter
aus dem Einkommen von Mutter in Höhe von
. . . . . . . . . . 2.400,00 Euro
ergibt sich
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 10
Gruppe 4: 2301-2700, BKB: 1200, Abschlag/Zuschlag 1 > Gruppe 5: 2701-3100, BKB: 1300

gegenüber Kind18
fiktiv bei alleiniger Unterhaltspflicht
Bedarf . . . . . . . . 586,00 Euro
abzüglich Einkommen . . . -460,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . . -184,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . -58,00 Euro
Es besteht kein Anspruch.
Restbedarf des Kindes nach beiderseitigem Einkommen 59,00 Euro

Aufteilung gemeinsamer Unterhaltspflichten

Kind18
Bedarf des Kindes
Vater und Mutter haften gemeinsam
für den Unterhalt von Kind18. . . . . . . . 59,00 Euro
Verfügbare Elterneinkommen
verfügbar bei Vater:
Einkommen . . . . . . 1.516,00 Euro
abzüglich Selbstbehalt -1.100,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . 416,00 Euro
verfügbar bei Mutter:
Einkommen . . . . . . 2.400,00 Euro
abzüglich Selbstbehalt -1.100,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . 1.300,00 Euro
Haftungsanteile
Haftungsanteil von Vater:
59 * 416 / (416+1300) . . . . . . . . . 14,00 Euro
Haftungsanteil von Mutter:
59 * 1300 / (416+1300) . . . . . . . . . 45,00 Euro

Prüfung der Leistungsfähigkeit

Vater
Vater bleibt 1516 - 14 = . . . . . . . . 1.502,00 Euro
Das unterschreitet nicht den angemessenen Selbstbehalt von
. . . . . . . . . . . . . . . 1.100,00 Euro

Mutter
Mutter bleibt 2400 - 45 = . . . . . . . . 2.355,00 Euro
Das unterschreitet nicht den angemessenen Selbstbehalt von
. . . . . . . . . . . . . . . 1.100,00 Euro

Verteilungsergebnis
Vater . . . . . . . . . . . . . 1.502,00 Euro
Mutter . . . . . . . . . . . . . 2.355,00 Euro
Kind18 . . . . . . . . . . . . . 703,00 Euro
davon Kindergeld . . . . 184,00 Euro
davon Einkommen . . . 460,00 Euro
––––––––––––––––––
insgesamt . . . . . . . . . . . . 4.560,00 Euro

Zahlungspflichten
Mutter zahlt an
Kind18 . . . . . . . . . . . . . 45,00 Euro


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Aachener Straße 585
50226 Frechen

Telefon: 02234 - 6 39 90
Telefax: 02234 - 6 49 60

E-Mail: mail@ra-raab.de
Internet: www.ra-raab.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.03.2010 21:12:09

Vielen Dank das heisst ich zahle monatl. 45,00 an meinen Sohn und der Sohn macht mit Vater aus was er für Wohnen und Essen zahlen muss. Das geht mich dann nichts an?

Mit bestem Gruß
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 13.03.2010 21:34:08

Sehr geehrte Fragestellerin,

wie Sie der Unterhaltsberechnung entnehmen können, hat Ihr Sohn auf der Grundlage Ihrer Angaben gegen Sie einen Barunterhaltsanspruch in Höhe von 45,00 € monatlich.

Welche Vereinbarung Vater und Sohn außerhalb der gesetzlichen Unterhaltspflicht treffen, steht auf einem anderen Blatt und spielt für die reine Berechnung keine Rolle.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Familienrecht letzten Monat:

69
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Kindesunterhalt   Volljährigen