Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 794 weitere Antworten zum Thema Kindesunterhalt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Situation:
- erste Ehe geschieden = 1 Kind (wird 2011 13 Jahre)
- zweite Ehe glücklich = 2 Kinder (4 & 2 Jahre)
Leider war ich jetzt 1 Jahr arbeitslos und werde wahrscheinlich zum 1.3.2011 wieder eine neue Arbeitsstelle antreten. Das Nettogehalt liegt bei EUR 1.600,-, was ungefähr der Hälfte von dem enspricht, was ich vor meiner Arbeitslosigkeit verdient habe.
Daher hatte ich auch noch nie Probleme, weder bei der Berechnung noch bei der Zahlung des Unterhalts.
Nach langer Internetrecherche bin ich darauf gestoßen, dass meine 3 Kinder untereinander gleichberechtigt sind. Wenn ich es richtig verstanden habe, sähe die Berechnung so aus:
1.600€ - 950€ (Selbstbehalt) = 650 € zu verteilen auf 3 Kinder
334,-€ + 225,-€ + 225,-€ = 784,-€
Das wären 42,6 % die auf den Ältesten anfallen würden. Von 650 € ergäben sich dann 276,90 €.
Die Frage ist nun: Ist das richtig gerechnet?
Und falls nicht, wo liegt der Rechen-, bzw. Verständnisfehler?
Weil, wenn ich von den "freien" 650,-€ den vollen Unterhalt von 334,- € abziehen würde, blieben ja nur noch 316,- € für meine beiden anderen Kinder.
Meine 2. Frau geht seit Kurzem wieder arbeiten und verdient ca. 650,- € netto. Wobei ich nicht weiß, ob das meinen Selbstbehalt mindert.
Mir raucht langsam der Kopf und ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann und möchte.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
ein Ratsuchender
Antwort geschrieben am 19.01.2011 20:44:21 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Basis Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten darf:
Der Unterhalt für das Kind aus 1. Ehe ist mit 334 EUR richtig berechnet:
Tabellenunterhalt DT 1/3: 426,00 Euro
abzüglich Kindergeld: -92,00 Euro
––––––––––––––––––
Zahlbetrag: 334,00 Euro
Bei Berechnung des Unterhaltes für die Kinder aus 2. Ehe ist zu berücksichtigen, dass Ihre 2. Frau zum Unterhalt nichts beitragen kann, da sie weniger als den Selbstbehalt von 950 EUR verdient.
Folglich müssen Sie allein für den Unterhalt aufkommen und dann ergibt sich jeweils folgende Berechnung:
Tabellenunterhalt DT 1/1: 317,00 Euro
abzüglich Kindergeld: -184,00 Euro
(Vollanrechnung, weil nicht alleinbetreut)
Anzusetzender Unterhalt: 133,00 Euro
Da die Kinder mit 4 und 2 Jahren bei Ihnen leben, müssen Sie aber natürlich keine Zahlungen leisten, sondern Sie erfüllen Ihre Unterhaltspflicht durch Betreuung.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt A. Schwartmann
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24-Stunden-Notfall-FreeCall: 0800 365 7324
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.01.2011 21:05:50
Sehr geehrter Herr Schwartmann,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sie haben mir/uns wirklich sehr geholfen.
Was ich nicht ganz verstehe ist, warum beim ersten Kind das Kindergeld nur zur Hälfte angerechnet wird. Es ist ja nicht so, dass ich 92 € davon bekomme. Was macht das für einen Sinn?
Freundliche Grüße und einen schönen Abend noch
Winfried2007
Sehr geehrter Herr Schwartmann,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sie haben mir/uns wirklich sehr geholfen.
Was ich nicht ganz verstehe ist, warum beim ersten Kind das Kindergeld nur zur Hälfte angerechnet wird. Es ist ja nicht so, dass ich 92 € davon bekomme. Was macht das für einen Sinn?
Freundliche Grüße und einen schönen Abend noch
Winfried2007
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 19.01.2011 23:12:07
Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die hälftige Anrechnung beruht nach der DT darauf, dass das Kind nicht bei Ihnen lebt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die hälftige Anrechnung beruht nach der DT darauf, dass das Kind nicht bei Ihnen lebt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
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