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Kindesunterhalt bei 3 Kindern - 1 aus 1.Ehe; 2 aus 2.Ehe


19.01.2011 19:54 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Situation:

- erste Ehe geschieden = 1 Kind (wird 2011 13 Jahre)
- zweite Ehe glücklich = 2 Kinder (4 & 2 Jahre)

Leider war ich jetzt 1 Jahr arbeitslos und werde wahrscheinlich zum 1.3.2011 wieder eine neue Arbeitsstelle antreten. Das Nettogehalt liegt bei EUR 1.600,-, was ungefähr der Hälfte von dem enspricht, was ich vor meiner Arbeitslosigkeit verdient habe.
Daher hatte ich auch noch nie Probleme, weder bei der Berechnung noch bei der Zahlung des Unterhalts.

Nach langer Internetrecherche bin ich darauf gestoßen, dass meine 3 Kinder untereinander gleichberechtigt sind. Wenn ich es richtig verstanden habe, sähe die Berechnung so aus:

1.600€ - 950€ (Selbstbehalt) = 650 € zu verteilen auf 3 Kinder

334,-€ + 225,-€ + 225,-€ = 784,-€

Das wären 42,6 % die auf den Ältesten anfallen würden. Von 650 € ergäben sich dann 276,90 €.

Die Frage ist nun: Ist das richtig gerechnet?
Und falls nicht, wo liegt der Rechen-, bzw. Verständnisfehler?
Weil, wenn ich von den "freien" 650,-€ den vollen Unterhalt von 334,- € abziehen würde, blieben ja nur noch 316,- € für meine beiden anderen Kinder.
Meine 2. Frau geht seit Kurzem wieder arbeiten und verdient ca. 650,- € netto. Wobei ich nicht weiß, ob das meinen Selbstbehalt mindert.

Mir raucht langsam der Kopf und ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann und möchte.

Vielen Dank und freundliche Grüße,

ein Ratsuchender
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 861 weitere Antworten zum Thema:
Kindern Kindesunterhalt
19.01.2011 | 20:44

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Basis Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten darf:

Der Unterhalt für das Kind aus 1. Ehe ist mit 334 EUR richtig berechnet:

Tabellenunterhalt DT 1/3: 426,00 Euro
abzüglich Kindergeld: -92,00 Euro
––––––––––––––––––
Zahlbetrag: 334,00 Euro

Bei Berechnung des Unterhaltes für die Kinder aus 2. Ehe ist zu berücksichtigen, dass Ihre 2. Frau zum Unterhalt nichts beitragen kann, da sie weniger als den Selbstbehalt von 950 EUR verdient.

Folglich müssen Sie allein für den Unterhalt aufkommen und dann ergibt sich jeweils folgende Berechnung:

Tabellenunterhalt DT 1/1: 317,00 Euro
abzüglich Kindergeld: -184,00 Euro
(Vollanrechnung, weil nicht alleinbetreut)
Anzusetzender Unterhalt: 133,00 Euro

Da die Kinder mit 4 und 2 Jahren bei Ihnen leben, müssen Sie aber natürlich keine Zahlungen leisten, sondern Sie erfüllen Ihre Unterhaltspflicht durch Betreuung.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.koelner-onlinescheidung.de
www.mietrecht-in-koeln.de

Internetrecht - Urheberrecht -
Mietrecht - Familienrecht

Nachfrage vom Fragesteller 19.01.2011 | 21:05

Sehr geehrter Herr Schwartmann,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sie haben mir/uns wirklich sehr geholfen.
Was ich nicht ganz verstehe ist, warum beim ersten Kind das Kindergeld nur zur Hälfte angerechnet wird. Es ist ja nicht so, dass ich 92 € davon bekomme. Was macht das für einen Sinn?

Freundliche Grüße und einen schönen Abend noch

Winfried2007

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 19.01.2011 | 23:12

Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die hälftige Anrechnung beruht nach der DT darauf, dass das Kind nicht bei Ihnen lebt.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Köln

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