Kindesunterhalt bei 3 Kindern - 1 aus 1.Ehe; 2 aus 2.Ehe
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Situation:
- erste Ehe geschieden = 1 Kind (wird 2011 13 Jahre)
- zweite Ehe glücklich = 2 Kinder (4 & 2 Jahre)
Leider war ich jetzt 1 Jahr arbeitslos und werde wahrscheinlich zum 1.3.2011 wieder eine neue Arbeitsstelle antreten. Das Nettogehalt liegt bei EUR 1.600,-, was ungefähr der Hälfte von dem enspricht, was ich vor meiner Arbeitslosigkeit verdient habe.
Daher hatte ich auch noch nie Probleme, weder bei der Berechnung noch bei der Zahlung des Unterhalts.
Nach langer Internetrecherche bin ich darauf gestoßen, dass meine 3 Kinder untereinander gleichberechtigt sind. Wenn ich es richtig verstanden habe, sähe die Berechnung so aus:
1.600€ - 950€ (Selbstbehalt) = 650 € zu verteilen auf 3 Kinder
334,-€ + 225,-€ + 225,-€ = 784,-€
Das wären 42,6 % die auf den Ältesten anfallen würden. Von 650 € ergäben sich dann 276,90 €.
Die Frage ist nun: Ist das richtig gerechnet?
Und falls nicht, wo liegt der Rechen-, bzw. Verständnisfehler?
Weil, wenn ich von den "freien" 650,-€ den vollen Unterhalt von 334,- € abziehen würde, blieben ja nur noch 316,- € für meine beiden anderen Kinder.
Meine 2. Frau geht seit Kurzem wieder arbeiten und verdient ca. 650,- € netto. Wobei ich nicht weiß, ob das meinen Selbstbehalt mindert.
Mir raucht langsam der Kopf und ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann und möchte.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
ein Ratsuchender
Kindern Kindesunterhalt









