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Kindesunterhalt - Einkommensteuererstattung richtig anrechnen


21.04.2012 11:20 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Moosmann


| in unter 1 Stunde

Hallo!

Ich habe eine Einkommensteuererstattung für 2011 erhalten. Zuflussmonat ist dieser April. In den vergangenen Jahren habe ich keine Ersattung erhalten.

Wie rechen ich den erstatteten Betrag richtig zu meinem Nettoeinkommen hinzu um den korrekten Unterhalt nach der Düsseld. Tabelle ermittelt zu können?

Ich gehe davon aus, der erstattete Betrag auf das Jahr verteilt wird, also durch 12 geteilt wird. Aber auf das Jahr 2011 oder 2012? Und ab wann? Ab April 2012 bis April 2013?

Danke!
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Kindesunterhalt
21.04.2012 | 11:50

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
105 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Die Ihnen 2012 erstattete Einkomensteuer ist auf die nächsten 12 Monate AB ZUFLUSS umzulegen und zu verteilen, hier also ab April 2012.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
Raueneggstr. 41
88212 Ravensburg
Tel. 0751/25971
Fax: 0751/21757
E-Mail: ra-moosmann-rv@t-online.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
Ravensburg

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