Kindesunterhalt - Einkommensteuererstattung richtig anrechnen
21.04.2012 11:20 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
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Hallo!
Ich habe eine Einkommensteuererstattung für 2011 erhalten. Zuflussmonat ist dieser April. In den vergangenen Jahren habe ich keine Ersattung erhalten.
Wie rechen ich den erstatteten Betrag richtig zu meinem Nettoeinkommen hinzu um den korrekten Unterhalt nach der Düsseld. Tabelle ermittelt zu können?
Ich gehe davon aus, der erstattete Betrag auf das Jahr verteilt wird, also durch 12 geteilt wird. Aber auf das Jahr 2011 oder 2012? Und ab wann? Ab April 2012 bis April 2013?
Danke!
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