Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327866
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 10.03.2010 11:30:29

Kinderroller mit GS

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 958
Sehr geehrte Damen und Herren,

Unsere achtjährige Tochter hat einen Marken Roller vor ca. 5 Monaten bekommen. Der Roller trägt das Gütezeichen GS.

Jetzt ist dieser Roller beim Fahren zwischen dem Rad und der Lenkstange gebrochen. Unsere Tochter erlitt Schürfwunden im Gesicht und die Lippe schwoll an. Der Arzt stellte eine leichte Gehirnerschütterung fest.

Meine Frage ist wer haftet für den Unfall? Verkäufer oder Hersteller. Gibt es ausser Schadensersatz wie viel Schmerzensgeld?

Eigentlich dürfte solch ein Gefährt doch nicht ein Gütezeichen bekommen.


Mit freundlichen Grüssen



Sehr geerhter Fragesteller,

Ihre Anfrage darf ich anhand ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:

Schadensfälle, wie von Ihnen geschildert, werden durch das Produkthaftungsgesetz geregelt.

Danach haftet der Hersteller des Produktes auf Schadensersatz sowohl für Sachschäden, als auch für sog. immaterielle Schäden und damit auch auf Schadensersatz. Dies wird durch § 8 des Produkthaftungsgesetzes geregelt.

Sie muessen sich zur Schadensanmeldung also an den Hersteller werden. Da Sie für den Schaden, den Produktfehler und den Ursachenzusammmenhang beweispflichtig sind ( § 1 IV ProdhaftG ) sollte Sie den Roller aufbewahren. Dieser wird im Streitfall durch einen Sachverständigen zu untersuchen sein.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen unbekannten Faktoren ab. So sind die Schwere der Verletzung, die Dauer der Heilung, die Beeinträchtigungen im täglichen Leben, das Verhalten des Schädigers bei der Schadensregulierung und weitere Umstände zu berücksichtigungen. An dieser Stelle kann daher die Höhe des Schmerzensgeldes nicht sicher eingeschätzt werden. Wenn es sich um Schürfungen, leichte Gehirnerschütterung mit normalem Heilungsverlauf von 2-3 Wochen handelt, wird der Anspruch sicher nicht über 1.000,- EUR liegen. Dies nur um Ihnen eine Größenordnung zu nennen.

Das Siegel geprüfte Sicherheit sollte eigentlich Gewähr dafür bieten, dass das Produkt den Sicherheitsanforderungen entspricht.

Man kann bei einem Produkt mit GS-Zeichen allerdings nur davon ausgehen, dass es sicher in der Handhabung ist.Das Siegel sagt allerdings nichts über die Qualität und Funktionalität des jeweiligen Produkts aus.

Gern stehe ich Ihnen auch für die weitere Vertretung in diesem Fall zur Verfügung.

Zunächst hoffe ich, Ihre Fragen im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriendenstellend beantwortet zu haben.


Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
info@kanzlei-steidel.de
Tel.: 0431 - 895990
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.03.2010 12:33:23

Sehr geehrter Herr Rechtanwalt,

wir haben schein bar einen Fehler gemacht, denn wir haben den Roller zurückgegeben.Allerdings haben wir Bilder gemacht.
Ist jetzt alles zu spät oder bleiben die Rechte der Produkthaftung?

Danke für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.03.2010 14:10:28

Die Rechte aus der Produkthaftung bleiben zwar bestehen. Aber die Beweisführung ist natürlich erheblich erschwert, weil der Roller für eine sachverständige Untersuchung nicht mehr zur Verfügung steht.
Vielleicht kann der Roller noch zurückgeholt werden.

Dennoch sollten Sie versuchen, aussergerichtlich die Forderung durchzusetzen oder durchsetzen zu lassen. Ggf. kann auch eine vergleichsweise Regelung erzielt werden.


Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Steidel direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Schadensersatz letzten Monat:

14
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

327866
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94076
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Kinderroller