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Diese Antwort ist vom 24.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 24.03.2010 12:28:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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letztlich können Sie nur über eine Strafanzeige etwas erreichen. Nur so kann die Öffentlichkeit hergestellt werden, die dann einen gewissen Schutz bieten kann.
Denn unabhängig von der Frage der Verjährung kann nur so die Publikation hergestellt werden. Nur dann ist ein Schutz auch möglich.
Und vielleicht gibt es noch nicht verjährte Taten dieses "Herren", bei denen er dann identifiziert werden könnte.
Allerdings werden Sie kaum dann die Anonymität erhalten können.
Daneben besteht auch die Möglichkeit, sich an Opfervereine in Ihrer Nähe zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsnwältin
Sylvia True-Bohle
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