Kindergeldverzicht im Notarvertrag
| 05.01.2010 10:03 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Ich wurde 2001 von meiner Ex Frau geschieden. Wir haben einen Scheidungsvertrag beim Notar gemacht. In diesem habe ich auf das hälftige Kindergeld verzichtet – angesichts dass mein Kindesunterhalt gleichzeitig als sehr gering eingestuft wurde (ich war vorher selbständig hatte mich genau in dieser Zeit anstellen lassen bei einem geringen Gehalt als Gegenleistung aber mit der Option mich in die Geschäftsführung einkaufen zu können)
Der Notarvertrag sieht natürlich eine optionale Neuberechnung vor, sollten sich die Umstände ändern. Der Verzicht auf das hälftige Kindergeld ist natürlich in einem seperaten Paragraphen untergebracht, steht also nicht in dem gleichen wie die Regelung des KU mit Optionaler Neuberechnung.
Damals lebten meine 3 Kinder bei meiner Ex Frau.
Jetzt ist die Situation so, dass meine älteste Tochter in einem Wohnheim lebt und ich alleinig für sie aufkomme – ca 850 EUR. Vorher lebte sie bei mir. (Aug 2007 – Feb 2009).
Meine Ex Frau hatte jedoch weiterhin das Kindergeld bezogen.
Ich habe jetzt rückwirkend sowie ab heute das Kindergeld für meine älteste Tochter beantragt, da ich alleinig für sie sorge.
Meine Ex Frau hatte zwischenzeitlich schriftlich (ca. Dez 2008) auf das KG verzichtet, da es ihr nach eigenen Angaben nicht zusteht.
Frage: wer bekommt nun das KG ?
Rückwirkend: meine Frau hatte also einen schönen Gewinn in dieser Zeit gemacht an meiner Tochter – Null Ausgaben aber bekam das KG, während ich alle Kosten hatte …. – absurd in meinen Augen.
Momentan & für die Zukunft
meine Frau will das KG nicht (da es ihr nicht zusteht) , ich hatte auf meine Hälfte verzichtet - das bezog sich jedoch damals auf die Situation, dass meine Tochter noch bei meiner Ex Frau lebte und mein Unterhalt relativ gering war.
Ist ein solcher Verzicht auf das KG eigentlich angesichts der Umstände noch vertretbar und rechtens ?
Mit Dank für Ihre Mühe









