ich erwarte an dieser Stelle ausschließlich eine Stellungnahme, mit der mein geschildertes Anliegen sicher zielorientiert erreicht werden kann, das heißt, wenn ein Klageverfahren beim Finanzgericht erfolgreich durchgeführt werden kann. Bitte nur dann reagieren.
Es wurde rechtzeitig ein Antrag gestellt für Kindergeld ab dem 01.02.2011, weil eine zweite Ausbildung, beginnend mit Aufbauschule zwischenzeitlich ab 08.2011, erfolgt ist. Der Geburtstag des Kindes ist 01.10.1986, das 25.Lebensjahr wurde in 2011 vollendet.
Dieser Antrag wurde negativ beschieden und nach diesseitigem Einspruch von der Familienkasse mit entsprechendem Bescheid abgelehnt.
Der Anspruch auf Kindergeld ist hinsichtlich der Jahresverdienstgrenze diesseitig mit nachstehender Auflistung begründet worden; im Ergebnis unter EU 8004 maßgebliches Jahreseinkommen.
Monat Verdienst Sozialv. Schulk. Fahrtk.
01 01450+ 0302,70- - 0111,60
02 01450+ 0302,70- - 0102,30
03 01450+ 0302,70- - 0111,60
04 01450+ 0302,70- - 0111,60
05 01450+ 0302,70- - 0111,60
06 01450+ 0302,70- - 0111,60
07 01450+ 0302,70- - 0111,60
08 01450+ 0302,70- 0050- 0253,65
09 00300+ - 0050- 0312,00
10 00258+ - 0050- 0312,00
11 00261+ - 0050- 0312,00
12 00273+ - 0050- 0234,00
Ges. 12692+ 02421,60- 0250- 2195,55-
Ergebnis 7824,83 < 8004
Die Familienkasse begründet die Ablehnung damit, dass in den maßgeblichen Monaten 02-08 das anteilige Jahreseinkommen überschritten worden sei. Ist das korrekt, oder ist eine Klage vor dem Gericht sinnvoll?
Vielen Dank für das lesen dieser Zeilen.
