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Kindergeldanspruch für über 27-jährige


08.12.2005 21:43 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Student , noch 26 Jahre alt, und erhalte Kindergeld für mich nach §32 Abs.4) und 5) EstG. Im März 2006 begehe ich meinen 27. Geburtstag.

Mein kurzer Werdegang:

9/95-9/98 Lehre Elektroinstallateur
9/98-5/99 Berufstätigkeit Elektroinstallateur
6/99-6/00 Zivildienst
6/00-9/03 Berufstätigkeit Elektroinstallateur
gleichzeitig:
9/00-8/02 Berufsfachschule (Fachabitur Abendlehrgang)
seit 10/03 Studium Elektroingenieur

Die für mich zuständige Kindergeldstelle (nicht Arbeitsamt) hat meiner Mutter, über die das Kindergeld gezahlt wird, ein Brief geschrieben :

Zitat:
(...) Meine Prüfung hat ergeben, dass die Ableistung des Zivildienstes nicht zu einer Berücksichtigung über das 27. Lebensjahr hinaus nach §32 Abs.5 Satz 1 EstG führt.

Arbeitssuchende Kinder, Kinder in Berufsausbildung und Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden, werden über das 21. bzw. 27. Lebensjahr hinaus berücksichtigt, wenn sie einen der in §32 Abs.5 Satz1 EStG genannten Verlängerungstatbestände erfüllen.

Durch den Verlängerungstatbestand soll nur die Ausbildungsverzögerung, die nach dem 18. Lebensjahr entsteht, ausgeglichen werden.

Ihr Sohn hatte bereits eine Ausbildung abgeschlossen und war berufstätig. Aus dieser Berufstätigkeit heraus leistete er seinen Zivildienst ab und kehrte anschließend in die Berufstätigkeit zurück.

Ab April 2006 besteht daher kein Anspruch mehr auf Zahlung von Kindergeld.
Zitat Ende

Eine solche Regelung sind aber im EStG nicht zu finden. Daher habe ich die Sachbearbeiterin telefonisch befragt, wo denn diese Formulierung zu finden sei. Sie antwortete mir darauf, wohl in einer Dienstanweisung.

Ein anderer Sachbearbeiter von der Arbeitsagentur, welchen ich per E-Mail anfragt, teilte mir jedoch mit, wenn

Zitat:
(...)Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht das 27.Lebensjahr vollendet haben, so kann die Zeit der Ableistung des Zivildienstes als Verlängerungstatbestand berücksichtigt werden.
Zitat Ende


Was ist nun richtig? Besteht unter den gegebenen Bedingungen ein Anspruch über das 27.Lebensjahr hinaus?

Vielen Dank!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Kindergeldanspruch
08.12.2005 | 22:31

Antwort

von

Rechtsanwalt Christian Kah
297 Bewertungen
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich gilt:

Über das 27. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium Kindergeld gezahlt, wenn sie den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben, eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben, und zwar längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes. Für die Zeit der Ableistung der genannten Dienste selbst steht den Eltern grundsätzlich kein Kindergeld zu.

Die Regelung soll also Kinder, die während des Zivildienstes kein Kindergeld erhalten haben, gleichstellen mit Kindern, welche weder Zivil- noch Wehrdienst geleistet haben. Dies kann nicht davon abhängen, aus welcher beruflichen Situation heraus, der Zivildienst geleistet wurde. Eine derartige gesetzliche Regelung existiert nicht.

Interne Dienstanweisungen haben jedoch keine rechtliche Relevanz. Diese erwecken eher den Anschein, auf sog. Dummenfang zu gehen.

Ich rate Ihnen daher, falls der Antrag auf Kindergeld zurückgewiesen wird, dagegen Widerspruch einzulegen.

Bitte erwähnen Sie hier dann auch, dass Ihnen mitgeteilt wurde, dass eine interne Dienstanweisung existiert, welche jedweder rechtlichen Grundlage entbehrt.

Nach Ihrer Schilderung haben Sie Anspruch auf Zahlung von Kindergeld über das 27. Lebensjahr hinaus.

Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
-Rechtsanwalt-

www.net-rechtsanwalt.de
www.net-scheidung.de
www.online-einspruch.de


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Christian Kah
Naumburg

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