Kindergeldanspruch
22.09.2008 21:25 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Mein Sohn hatte 2007 studiert und Kindergeldanspruch. Im Dezember 2007 hatte
Er gearbeitet aber erst im Januar 2008 das Geld bekommen. Dieses Jahr hat
er eine Ausbildung als Polizeimeisteranwärter begonnen. Durch diese Aus-
zahlung im Januar 2008 kommt er über die 7.680,00 Euro, was wir vorher nicht
wussten.
Frage:
Er hat eine private Zusatzkrankenversicherung, da er bei der Polizei nur die
Grundversorgung hat. Kann er diese voll absetzen ca. 37,00 Euro im Monat
Da er sich komplett über Tag in Bruchsal bei der Bereitschaftspolizei befindet,
möchte er sich im September noch einen Drucker und eventuell einen Scanner für seinen Laptop kaufen
(Preis unter 400,00 Euro) um Schulmaterial und Recherchen dort vor
Ort gleich zu bearbeiten und auszuwerten. Kann er diesen komplett noch dieses
Jahr absetzen. Kann dies die Familienkasse in Zweifel ziehen und ablehnen.
Kann er sich noch dieses Jahr typische Polizei-Berufskleidung wie Holster, Schieß-
gehörschutz, Hosen, Pulli, Schuhe, T-Shirt im Wert von ca. 800,00 Euro
kaufen damit sich die Werbungskosten erhöhen oder gibt es bei Berufs-
kleidung auch eine Höchstgrenze im Jahr oder zum Jahresende hin.
Welche Möglichkeiten bestehen noch um die Werbungskosten dieses Jahr zu
erhöhen außer Kilometergeld.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen
Trifft nicht Ihr Problem?
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