Kindergeld mit eigenem Kind bezgl. BGB 1615l
Hallo liebe Anwälte,
Zunächst möchte ich meine Situation schildern.
Ich lebe mit meiner Freundin zusammen in dem Haushalt meiner Eltern und wir haben ein gemeinsamen Sohn. Ich selbst bin Selbständig. Wir sind nicht verheiratet.
Da meine Freundin studiert bekommt sie Kindergeld. Nun möchte das Amt den Kindergeld Anspruch stoppen, weil ich für sie anscheinend Unterhaltspflichtig bin. Auf Anfrage beim Amt, sagte man mir das es im BGB 1615 l steht.
Das Gesetz ist für mich an sich verständlich. Aber im Satz 2 bezieht es sich ausschließlich auf eine erwerbsunfähigkeit die mit den Folgen der Schwangerschaft bzw. mit der Erziehung des Kindes zu tun hat.
Die Geburt meines gesunden Sohnes der bereits mit ca. 8 Monaten in der Kita untergebracht war hat nichts damit zu tun das meine Freundin studieren , und somit laut Amt ,, nicht erwerbstätig " ist.
Wie soll ich das verstehen ? Können sie mir weiter helfen ?
Mit freundlichen Grüßen
Der Rat fragende
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