Kindergeld fuer nicht in EU -lebende Kinder.
10.08.2007 20:57 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Koch
| in unter 2 Stunden
Sehr geheerte Damen und Herren Rechtsanwaelte,
Betrifft meinen ersten Brief an sie vom 11.04.2007 um 20.19 Uhr.Mein Brief ist zu finden auf Seite 25 Familienrecht.
Bis jetzt habe ich immer noch nicht eine schriftliche Antwort
von der familienkasse der Post erhalten,ob mir Kindergeld zusteht oder nicht.Nach mehreren Anrufen meinerseits dorthin,
und negativen Antworten von dort bitte ich Sie um Hilfe.
Die Sachbearbeiterin sagte mir,sie koenne mir das Kindergeld nicht bewilligen, wegen folgendem Paragraphen.Der Paragraph 62 ESTG wuerde fuer mich sein,aber der Paragraph 63 ESTG Abs.1 Satz 3 wuerde dagegen sein.Nach mehrmaligem Lesen der beiden Paragraphen stelle ich immer wieder fest,das am ende des Paragraph 63 auf Paragraph 62 zurueck verwiesen wird.Ich kann beim besten Willen nicht verstehen,was gegen mich sprechen soll.
Das Kindergeldgesetz sagt doch folgendes .
...im Ausland wohnt,aber in Deutschland entweder unbeschraenkt
Einkommensteuerpflichtig ist,oder ENTSPRECHEND BEHANDELT WIRD.
Ich sehe da keine Ausnahme.Ich habe bemerkt das ich in meinem ersten Brief geschrieben habe,ich waere unbeschraenkt Einkommensteuerpflichtig.Statt dessen werde ich als unbeschraenkt Einkommensteuerpflichtig behandelt.
Jedes Jahr habe ich einen Antrag fuer die Post aus zu fuellen.
Welcher lautet.Antrag auf Behandlung als unbeschraenkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach Paragraph 1 Abs 3 ESTG.(anlage Grenzpendler ausserhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermaessigung 200_).
Die Sachbearbeiterin sagte mir Kindergeld waere kein Familienrecht sondern Steuerecht.Ich blicke nicht mehr durch.
Entschuldigen sie bitte,das Ich meinen Fall aus dem ersten Brief nicht hier wiederholt geschrieben habe.
Deswegen frage ich Sie.
Bin ich Kindergeld berechtigt fuer meine beiden Kinder?? Was ich denke und hoffe.
In der Hoffnung von ihnen zu hoeren verbleibe ich mit freundlichen Gruessen.
Trifft nicht Ihr Problem?
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