Kann ich das Kindergeld von meinem Ex-Mann zurückfordern?
06.09.2004 15:05 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
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Durch eine Verzögerung bei der Berechnung des Unterhalts für meine Tochter Nadine hat mein Ex-Mann vom 01.08.03-Mai 2004 das Kindergeld in Höhe von Euro 154,--/Monat erhalten. Obwohl ihn dies nicht mehr zustand. Da ich den höheren Barunterhalt zu leisten habe(meine Tochter wohnt nicht mehr zu Hause, ist im Mai 2004 18 geworden) steht mir das Kindergeld zu.
Das Jugendamt Spandau hat nahezu 7 Monate für die Berechnung benötigt. Ich habe dies der Kindergeldkasse gemeldet. Bislang aber keine Info erhalten ob er dieses Geld zurückzahlen oder an mich weiterleiten muss.
Das Jugendamt fühlt sich nicht zuständig. Verweisst darauf dass meine Tocher jetzt 18 ist und es somit keine Zuständigkeit seitens des Jugendamtes gibt. Im August 2003 war sie aber noch minderjährig und wohnte auch schon nicht mehr zu Hause.
Wie ist hier die rechtslage?
Vielen Dank!
Anne Huse
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