Kindergeld Nachzahlung
12.12.2004 17:37 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
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Als beihilfeberechtigter Landesbeamter stellte ich jetzt einen Antrag auf Weitergewährung von Kindergeld für meinen 19 jhrg. Sohn, der sich seit 1.11.04 in Ausbildung befindet. Ich war bisher der Meinung gewesen, der Dienstherr sei für die Auszahlung von Kindergeld zuständig und habe mich nach den üblichen Angaben zur Geburt unseres Sohnes damals nicht mehr weiter darum gekümmert, zumal monatl. auf meinem Gehaltszettel ein Betrag unter der Rubrik "Kinderbetr." eingetragen war. Erst jetzt stellte sich heraus, dass ich noch nie Kindergeld bezogen habe! Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat mir daraufhin angeboten, rückwirkend vom 1.1.2000 an das Kindergeld nachzuzahlen. Weitere Ansprüche für die davorliegenden Jahre hätte ich wegen der Verjährung nicht.
Wie sieht die Rechtslage aus`? Soll ich Einspruch erheben und welche Chancen bestehen auf Nachzahhlung des gesamten Kindergeldes?
Trifft nicht Ihr Problem?
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