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Hallo frag-einen-anwalt,
Sachverhalt: Leider hatte ich versäumt die Familienkasse nach meiner Auswanderung 2008 nach Südafrika über die veränderten Verhältnisse zu informieren. Dadurch wurde für ca. 1 Jahr Kindergeld überwiesen. Durch einen mehrmaligen Umzug habe ich die Rückzahlungsforderung verspätet erhalten, so daß ich keinerlei Möglichkeit hatte fristgemäß Widerspruch einzureichen. Mittlerweile wurde wegen des Sachverhalts ein Strafbefehl ausgestellt.
Habe ich in Südafrika mit deutscher Strafverfolgung zu rechnen? Was muß ich unternehmen um den Tatbestand aus der Welt zu schaffen?
Viele Grüße,
Lars
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