Kindergeld Österreichisches Recht
13.07.2010 22:13 |
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Internationales Recht
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Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
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Guten Tag, ich bin Deutsche, habe aber ab meinem Studium 1995 bis März 2009 mit meinen Kindern in Wien gelebt. Während der gesamten Zeit hatte ich zwei Wohnsitze, einen in Wien und einen in Deutschland.
Nach meinem Umzug nach Deutschland, haben wir unser Haus in Wien als Mieter weiterbehalten, weil mein Mann dort noch beruflich zu tun hat.
Die Vermieterin, die schon lange das von uns vollständig renovierte , ja sanierte Haus gerne zurückhaben wollte und offensichtlich oft daran vorbeigefahren sein muß, hat dann die Nachbarn befragt, ob wir ausgezogen seien. Und als diese bestätigten, daß sie Umzugswägen gesehen hätten, drang diese in unser Haus ein (sie brach die Tür hierfür auf) und räumte nahezu unser sämtliches, verbleibendes Inventar aus, das sie tw. zum Verkauf anbot.
Als mein Mann das nächste mal -schon bei Dunkelheit- in das Haus kam, war der Strom abgeschaltet und es fiel ihm in der Früh die Veränderung auf. Da standen auch schon die Vermieter in der Tür, die vermutlich Nachbarn gebeten hatten, sie zu verständigen sobald jemand ins Haus kommt.
Um mich nicht zu lange zu fassen, brachten die Vermieter dann das inventar zum größten Teil in mehreren Fuhren wieder zurück, wobei mein Mann ihnen noch dabei helfen mußte und hierfür mit zu deren Keller fuhr und auch sein Auto belud.
Die Vermieter wollten ein Foto mit den zurückgegebenen Dingen als Beweis, daß diese Rückgabe erfolgt ist.
Nach und nach stellte sich heraus, daß die Vermieter mit 1. Februar mich und meine Kinder (bei der Meldebehörde, der MA 6) abgemeldet hatte, so daß ich meinen Wohnsitz in Wien verloren habe.
Sie hatte darüberhinaus eine Räumungsklage wegen angeblich nicht erfolgter Mietzahlungen beim Bezirksgericht eingereicht, dem wir unsere Mietzahlungen mittels Kontoauszüge vorlegten. Die richterin anerkannte aber diese Belege nicht.
Wir haben sogar Antrag auf Befangenheit der Richterin gestellt, allerdings wurde dieser mit einer 16- seitigen Begründung abgelehnt, insbesondere steht in dieser, daß "die Richterin die freie Entscheidungsfreiheit habe, welche Beweismittel sie anerkenne".
Aufgrund dieser ganzen Sache und weil die vermiterein offensichtlich auch das Finanzamt verständigt haben muß, wurde mir dann auch noch mein bis dahin in Wien bezogener Kinderabsatzbetrag plus Freibetrag (entsprechend in etwa dem deutschen Kindergfeld) zurückgefordert.
Ich habe daraufhin in Deutschland das Kindergeld beantragt und auch ab dem Rückforderungszeitpunkt bewilligt bekommen, weil ich ab dann ja auch in Deutschland lebte.
Da wir derzeit in großen finanziellen Schwirigkeiten stecken, war das deutsche Kindergeld allerdings dann sehr schnell verbraucht; ehrlich gesagt, habe ich mir gedacht, daß ich sicher mit Wien eine Rückzahlungsvereinbahrung treffen kann, so daß ich wenigstens irgendeinen kleinen Vorteil in diesem ganzen Wahnsinn für uns herausgeholt hätte.
Das Wiener Finanzamt verweigert mir jedoch bisher diese Rückzahlungsvereinbahrung.
Nun meine Fragen:
1. Welche rechtlichen Konsequenzen habe ich schlimmstenfalls zu befürchten, wenn ich doch nun dadurch quasi doppelt Kindergeld bezogen habe.
2. Sollte ich dem Finanzamt in Deutschland den Sachverhalt schildern bzw. muß ich zurückgeforderte Beträge in der Einkommenssteuer eigentlich angeben?
3. Wie kann ich eine regelung mit dem Wiener Finanzamt erwirklen, diese lassen sich auf nichts ein bisher.
4.Wie kann ich in wien evtl. dennoch diesen Befangenheitsantrag durchbekommen?
Ich würde ja sofort das Geld ans österr. Finanzamt zurückzahlen, wenn ich es denn nur hätte.
Mit freundlichen Grüßen.
"Angsthäschen"
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