ich habe eine fast dreijährige Tochter. Mit ihrem Vater lebe ich nicht zusammen und waren auch nicht verheiratet.Ich habe das alleinige Sorgerecht. Er bezahlt Unterhalt für seine Tochter und momentan noch für mich Betreuungsunterhalt. Meine Tochter geht nun in Kindergarten. Habe ich Anspruch auf die Bezahlung des Kindergartenbeitrages in vollem Umfang von ihrem Vater, so lange ich noch nicht arbeite und über kein Einkommen verfüge, oder ist der Kindergartenbeitrag schon im Kindesunterhalt verrechnet?
Antwort geschrieben am 17.10.2010 09:24:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht Stefanie Helzel
Wiesbadener Str. 21, 90427 Nürnberg, Tel: 0911/936850, Fax: 0911/9368525
Fachanwalt Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht, Arbeitsrecht
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Kindergartenkosten werden nicht vom Kindesunterhalt abgedeckt, sondern stellen Mehrbedarf des Kindes dar. Mit dieser Entscheidung vom 26.11.2008 - XII ZR 65/07 hat der Bundesgerichtshof seine frühere Rechtsprechung abgeändert – früher waren Kindergartenbeiträge bereits im Tabellenunterhalt enthalten.
Beim Mehrbedarf besteht die Besonderheit, dass beide Elternteile sich entsprechend ihrer Einkommensverhältnisse an den Zahlungen beteiligen müssen. Ist jedoch die Betreuungsperson finanziell nicht in der Lage, sich an den Beiträgen zu beteiligen, da das Einkommen unter dem angemessenen Selbstbehalt von 1.100 € liegt, muss der andere Elternteil die Kosten in voller Höhe alleine tragen.
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