Da meine Schwägerin voll berufstätig ist, kommt unser Neffe nach der Schule jeweils zu meiner Mutter und bekommt Essen, Hausaufgabenbetreuung usw. Dies geschieht völlig unentgeltlich als Hilfe innerhalb der Familie. Da meine Mutter für Betreuung/Kochen einiges an Zeit aufwendet, aber kein Geld annehmen will, ist nun folgende Idee entstanden:
Meine Schwägerin beschäftigt eine Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs, also offiziell angemeldet und versichert, im Umfang von 20 Stunden/Monat. Diese Haushaltshilfe soll nun 10 Stunden bei meiner Schwägerin arbeiten und die anderen 10 Stunden (= ca. €100,-) meiner Mutter helfen, jedoch nicht bei der Betreuung sondern für andere Haushaltsarbeiten. Die Bezahlung würde komplett meine Schwägerin übernehmen.
Meine Fragen nun:
(1) Entsteht durch diese Konstellation eine Form von Entgelt für meine Mutter, wodurch die Grenzen der Familienhilfe gesprengt werden und ggf. eine Steuer-/Versicherungspflicht eintritt?
(2) Gibt es Gründe, die den Einsatz der Haushaltshilfe an einem anderen Arbeitsort (unser Haus) im Rahmen des Minijobs verhindern? Insbesondere denke ich da an die Unfallversicherung.
(3)Ist es korrekt, dass weder die Tätigkeit der Haushaltshilfe bei uns noch die Kinderbetreuung durch meine Mutter in dieser Konstellation eine „Schwarzarbeit" darstellt?
Anmerkung: Die vermutlich einfachere Variante – nämlich Anstellung meiner Mutter im Minijob, Zahlung eines Gehalts und Einstellung der Haushaltshilfe unsererseits – ist aus verschiedenen Gründen nicht machbar.
Herzlichen Dank schon einmal im Voraus!
Antwort geschrieben am 18.04.2011 14:37:50 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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diese angedachte Konstellation ist nicht unproblematisch:
Die 100 Euro für die Haushaltshilfe bei Ihrer Mutter würden letztlich als Leistungen für Ihre Schwägerin angesehen werden.
Denn durch diese Haushaltshilfe würde ja letztlich die Kindesbetreuung entlastet werden. Auch zahlt Ihre Schwägerin.
Insoweit liegt also eine verdeckte Tätigkeit vor. Da diese auch bezahlt wird, wird man es nicht mehr als Familienhilfe ansehen können.
Eine anderes Tätigkeitsfeld als das Angemeldete ist nicht zulässig.
Wenn die Haushaltshilfe für Ihre Mutter tätig wird, darf sie nicht Leistungen in Ihrem Haushalt erbringen.
Bei dieser von Ihnen angedachten Konstellation ist Frage 3) zu verneinen. Es wird sich letztlich um Schwarzarbeit handeln, zumal wenn Tätigkeitsfeld und Zahlung verdeckt erfolgen.
Insgesamt ist daher von dieser Variante dringend abzuraten.
Warum die "einfache" Konstellation nicht möglich sein soll, erschließt sich so nicht. Aber diese "einfache" Konstellation ist der rechtlich richtige Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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