Kinder mit Exfreundin in den USA - kehrt aber nicht mit Kindern zurück
Ich bin Deutscher, meine Ex-Freundin Amerikanerin. Ich habe mit meiner Ex-Freundin zwei Kinder (aktuell 8 und 11 Jahre alt) mit gemeinsamen Sorgerecht.
Sie ist Erzieherin mit dt. Ausbildung und hat bereits in der BRD gearbeitet. Sie ist daher voll integriert in der BRD.
06/2009
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In (06/2009) ist meine Ex-Freundin mit meinen Kindern in die USA gezogen mit der Begründung, dass Ihre Eltern die Kinder auch noch erleben sollten.
Laut schriftlicher Abmachung habe ich dem Aufenthalt meiner Kinder bis 06/2011 zugestimmt.
(Im Hintergrund liefen parallel dazu einige Drohungen in Richtung Erstreitung des alleinigen Sorgerechtes und einem dauerhaften Aufenthalt in den USA, falls ich das Papier nicht unterzeichne.)
06/2011
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In 06/2011 ist meine Ex-Feundin, aber dann doch nicht nach Deutschland mit den Kindern gekommen, da sie das gekaufte Haus in den USA aufgrund von Auflagen erst ab 06/2012 verkaufen darf.
Stattdessen waren die Kinder immer nur besuchsweise, während der großen Sommerferien (2 Monate) in Deutschland. Die Reisekosten musste immer ich bezahlen.
Aktuelle Lage (05/2012):
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- Sie lebt immer noch allein ohne Lebenspartner
- Sie droht mir aktuell, dass sie gegf. noch länger in den USA bleiben wird.
Fragen :
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1. Da da meine Ex-Freundin sich nicht an die gemeinsame Aufenthaltsvereinbarung hält, bin ich der Meinung, dass ich auch keinen Unterhalt mehr bezahlen muss.
Rechtlich gesehen bin ich natürlich weiterhin verpflichtet, da es Unterhalt für die Kinder ist.
ABER : Wie sieht es aber mit der Durchsetzbarkeit Ihres Rechtsanspruches auf Unterhalt aus, wenn ich den Unterhalt einfach nicht mehr bezahle ?
(Gerichtsstand, internationale Rechtsabkommen mit den USA, etc... ???)
2. Wer muss für die Besuchs - Reisekosten (BRD <-> USA) aufkommen ?
3. Gäbe es, bedingt durch das gemeinsame Sorgerecht, in letzter Instanz theoretisch und praktisch einen rechtlichen Weg, die Kinder aus den USA wieder in die BRD zu bekommen, den sich Orthonormalbürger leisten kann ?









