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Kilometermanipulation! Um 130000 KM betrogen! 7er BMW


27.04.2012 22:31 |
Preis: ***,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sven Kienhöfer




Guten Tag zusammen,

habe mir am 17. März diesen Jahres ein neues Schätzchen gegönnt, einen BMW 7er Modell 740 (E38). Der Wagen steht außen wie innen Super da, keine Anzeichen von Km Manipulation && auch untenrum kein Rost etc. Heute war ich in der Werkstatt um die Fehlerspeicher auszulesen && siehe da Km 264100 :(((
Auf meinem Tacho stehen aber 139700 :(((
Habe den Wagen privat für 5500€ gekauft ohne Nachweise etc!
Kaufvertrag habe ich! Im Kaufvertrag steht aber Gesamtfahrleistung nicht nachweisbar.

Kann man da irgendwas machen bzw. Schadenersatz rausholen?


Lieben Gruss

Reindel
28.04.2012 | 00:43

Antwort

von

Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
143 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich wäre aus meiner Sicht hier eine Rückabwicklung des Vertrages bzw. eine Minderung des Kaufpreises am sinnvollsten.
Hinsichtlich eines eventuellen Schadensersatzanspruches stellt sich für Sie die Schwierigkeit, dass Sie die Schadenshöhe erst ermitteln und dann auch noch beweisen müssten.

Sie können grundsätzlich bei Vorliegen eines Sachmangels vom Kaufvertrag zurücktreten. Voraussetzung für einen Rücktritt vom Kaufvertrag nach den §§ 433, 434, 323 BGB ist zunächst das Vorliegen eines solchen Sachmangels. Ein manipulierter Tacho gilt in der Rechtsprechung grundsätzlich als ein solcher Sachmangel am Fahrzeug.
In Ihrem (wirklich seltenen) Fall, dass der PKW ohne genaue Angaben zum Kilometerstand verkauft wurde, kommt es auf die sog. berechtigte Käufererwartung an.
Es gehört zur üblichen und erwarteten Beschaffenheit eines gebrauchten Fahrzeuges, dass es nicht wesentlich mehr gelaufen ist, als der Kilometerzähler zum Verkaufszeitpunkt aufzeigt. Ob der hier vorliegende Sachmangel Sie zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder lediglich zu einer Minderung des Kaufpreises berechtigt, ist eine Frage der Erheblichkeit der Abweichung.

Gemäß Ihren Angaben ist die Abweichung in Ihrem Fall aber so eklatant hoch, dass Ihnen sowohl eine Rückabwicköing des Kaufvertrages, oder eine ganz erhebliche Minderung des Kaufpreises offen steht.

Erfahrungsgemäß sollten Sie hier aber zur optimalen Wahrnehmung Ihrer Rechte einen Rechtsanwalt einschalten. Gerne können Sie mich hierfür kontaktieren.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 28.04.2012 | 09:36

Hallo Herr Kienhöfer,

vielen Dank für ihre rasche und sachliche Antwort:)
Haben wir denn eine reelle Chance gegen den Vorbesitzer etwas zu machen? Ich bin der 8. Halter des Wagens.
Aber wie gesagt der Mängel wurde einfach vertuscht, weil man konnte weder am Lenkrad noch an den Sitzen usw. Irgendetwas sehen! Auch Rost hat er überhaupt garkeinen!

Mich macht das sehr fertig das man mich so betrogen hat :(
Wenn wir rechtlich gegen den Vorbesitzer Vorgehen und wir gewinnen, trägt er dann auch ihre Kosten?


MfG

Reindel max

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 28.04.2012 | 10:07

Sehr geehrter Fragesteller,

die Chancen hier eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu erreichen, schätze ich als sehr gut ein.
Dass Sie bereits der achte Halter des Fahrzeuges sind, ist rechtlich gesehen nicht von Belang.

Bei der Rückabwicklung eines Autokaufvertrages aufgrund eines vorhandenen Sachmangels ist die Gegenseite immer verpflichtet, die Ihnen entstehenden Anwaltskosten zu übernehmen.

Sie können mich gern unter der oben angegebenen Telefonnummer kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

RA Kienhöfer

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Waldstetten

143 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsrecht, Kaufrecht