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Frage geschrieben am 08.08.2010 19:49:06

Kfz-Versicherung verlangt Nachzahlung wg. SFK

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 776
Hallo!

Ich habe ein Problem, was ich gerne schildern möchte.

Im April 2009 kaufte ich mir ein Auto. Dieses musste versichert werden. Da meine Mutter noch einen Versicherungsvertrag besaß, haben wir eine Übertragung der Kfz-Versicherung A, sowie auch die Übertragung des vorhandenen SFK bei der Vorversicherung A, wo der alte Vertrag noch vorlag, beantragt. Mit den Versicherungsdaten habe ich dann mein neues Auto versichert mit SFK 8 bei Versicherung B. Die Kfz-Versicherung lief bis Mai 2010. Im Mai 2010 kaufte ich mir ein neues Auto und wechselte außerdem die Versicherung B zu Versicherung C, und gab dort ebenfalls die SFK 9 an, da ich in dieser Zeit eine weitere SFK erreichte. Der neue Versicherer C meldete sich kurze Zeit später und teilte mir mit, dass man die neue Versicherung nur auf SFK 1 einstufen könnte, da die Vorversicherung B nur 1 schadenfreies Jahr bestätigte. Auf Nachfrage bei Versicherern B und A stellte sich heraus, dass die Übertragung der Versicherung sowie der SFK bei der Versicherung A gescheitert war, da der Vertrag länger als 1 Jahr still lag. Ich erhielt jedoch darüber überhaupt keine Information.
Jetzige Situation - das Fahrzeug wurde jetzt auf meine Mutter bei Versicherung A angemeldet, um wieder die SFK 8 zu erreichen.

Die Zwischenzeitliche Versicherung B, mit der ich mein Auto im April 2009 versicherte, hat mit nun im August geschrieben, dass die Vorversicherung A die SFK 8 nie bestätigt hat, und fordert nun rückwirkend für die gesamte Versicherungszeit eine Nachzahlung für die SFK 0, also 150%.

Frage:
Hätte die Versicherung nicht sofort nach Versicherungsabschluss die Daten prüfen müssen, und mich informieren müssen, dass die Vorversicherung die SFK nicht bestätigt hat? Denn unter diesen Umständen hätte ich niemals eine Kfz-Versicherung abgeschlossen. Ich erfuhr wie gesagt erst durch die neue Versicherung C von dem Missstand, dass die Übertragung der SFK nicht stattgefunden hat. Es hat mich aber niemand informiert. Ich möchte deshalb die Nachforderung nicht so hinnehmen. Es handelt sich dabei um etwa 600€ Nachzahlung.
Können Sie mir sagen, was ich dagegen tun kann? Ist evtl auch eine rückwirkender Abschluss des Vertrages auf meine Mutter möglich, damit die SFK 8 angewandt werden kann?

Falls es Möglichkeiten zur positiven Regelung für mich gibt, suche ich ebenfalls einen Anwalt, der meine Interessen vertritt. RSV vorhanden.

Vielen Dank



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