ich befinde mich zurzeit in Trennung mit meinem Mann, uns gehört ein gemeinsames Auto. Dieses Auto wird nach einer noch nicht getätigten Zahlung an mich ihm gehören. Da diese noch nicht erfolgt ist, gehört mir bis dahin die Hälfte des Wagens, er steht jedoch als Käufer im Kaufvertrag. Versichert ist der Wagen über meine Mutter, sie hat den Brief und ist Halter des Wagens. Nun möchte sie die Versicherung abmelden, damit mein Mann eine eigene abschließt. Hierfür werden Kennzeichen und Schein benötigt, diese werden nicht herausgegeben. Welche Möglichkeiten gibt es nun, eine Versicherungsabmeldung trotzdem schnell durchzuführen (und womöglich bald abgebuchte Versicherungsbeträge zurückzuerhalten, da eine Abmeldung ja nur wegen nicht erfolgter Herausgabe verzögert wird)?.
Herzlichen Dank im Voraus und beste Grüße
Antwort geschrieben am 07.02.2012 12:45:04 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jörg Salzwedel
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Internet und Computerrecht, Erbrecht
Bewertungen: 74
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ein Abmelden des Fahrzeuges ohne Fahrzeugschein oder Kennzeichen ist prinzipiell möglich, jedoch müssten Sie dafür eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass Ihnen der Fahrzeugschein und die Schilder verlustig gegangen sind, was bei Ihnen nicht der Fall ist.
Die Versicherung kann und sollte von Ihrer Mutter zudem erst einmal ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.
Für eine Abmeldung des Fahrzeuges bedarf es jedoch der Zustimmung der Eigentümer, da dies die Brauchbarkeit der Sache erheblich einschränkt, sodass Ihr Mann zustimmen muss.
Sie können ihm aber eine Frist zur Zustimmung setzen und die vollständige Eigentumsübertragung von der Zustimmung abhängig machen oder sich von ihm eine Erklärung der vollständigen Kostenübernahme im Falle von Unfällen/Prämienforderungen ausstellen lassen.
Außerdem sollten Sie die Versicherung über den bevorstehenden Eigentümerwehcsel informieren, dass diese Ihren Mann anschreiben kann und dieser dann gegenüber der Versicherung eine Stellungnahme abzugeben hat.
Eine Verpflichtung zur Herausgabe der Schilder und des KfZ Scheins ist derzeit jedoch nicht gegeben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche mit Unterlagen ausgestattete Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen zu geben.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Salzwedel
Rechtsanwalt
kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
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