Kfz-Reparatur Kulanzleistungen Bzw. Händler Gewährleistung
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Sachlage:
Ich habe im Februar 2012 einen Seat Ibiza EZ 02/2010 mit ca 51629km, bei einem kleinen Händler in Frankreich gekauft.
Nun habe ich eine Reparatur nach ca. 3 Monaten bei ca. 55900km. Laut Seat ist der AGR-Kühler defekt das Teil kostet ca. 300,-€ Arbeitslohn CA. 480,-€.
Seat übernimmt 70% des Teils, Arbeitslohn müsste ich selber zahlen.
Angesichts der Laufleistung und des Alters finde ich die Kulanz sehr dürftig. Laut des Händlers würde es aber nichts bringen sich an Seat Deutschland zu wenden da diese sich darauf nicht weiter einlassen und das Fahrzeug außerdem ein Reimport wäre und ich froh sein sollte das ich überhaupt etwas aus dem Topf für Kulanzen bekomme, da dieser eigentlich nur für Fahrzeuge des deutschen Marktes wäre.
Meine Fragen:
In wie weit könnte ich gegenüber dem französischen Händler( Verkäufer) Forderungen geltend machen( Gewährleistung o. ä.), da im Kaufvertrag keine Garantien oder Gewährleistungen expliziet erwähnt werden oder ausgeschlossen werden?
Da ich selber Kfz-Mechaniker bin. Gibt es eine rechtliche Handhabe, so daß ich die Reparatur selber machen könnte und trotzdem Kulanz-Leistungen von Seat erhalte?
Laut Händler würden bei Selbstreparatur keine Kulanzleistungen gezahlt und weitere Kulanzansprüche , evtl. weitere Schäden betreffend würden verfallen.
Trifft nicht Ihr Problem?
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Gewährleistung Händler
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