Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 207 weitere Antworten zum Thema Kaufvertrag.
Sehr geehrte/r Frau/Herr Rechtsanwaeltin/Rechtsanwalt,
wir möchten Ihren Rat einholen bezgl. eines Betrugsfalles mit folgendem Sachverhalt:
• Volkswagen VW T4 Baujahr 1993
• Frau und Herr K. verkaufen den Wagen im November 2010 als Schrottfahrzeug mit 320.000 km an einen Zwischenhändler (Preis 800Euro). Sie sind bereit als Zeugen aufzutreten und haben uns eine Kopie des Kaufvertrages gefaxt. Der Kaufvertrag ist im Namen einer Firma aus Hessen ausgestellt, die nicht ermittelbar ist. Ein Name ist nicht erkennbar.
• Der Zwischenhändler verkauft weiter an eine Dame J. und wird von Ihr im Dezember 2010 in Stendal angemeldet. Sie verkauft den Wagen nach 4000km Fahrt im Februar 2011 mit 188.000 km an einen Herrn M.
• M. meldet den Wagen auf seinen Schwiegervater S. senior an und fährt damit 1000km. Er inseriert den Wagen mehrmals in Ebay.
• Wir kaufen den Wagen im März 2011 mit 189.000km von M und seiner Partnerin S. (NICHT via Ebay), angeblich mängelfrei. Der Kaufvertrag ist im Namen von S. senior ausgestellt, aber wurde im Beisein von uns von M. unterschrieben. (Kaufpreis 2700Euro)
• Wir überführten den Wagen und stellten innerhalb von 72h folgende Mängel fest:
o Wagen hatte einen extrem überhöhten Ölverbrauch (ca. 5l auf 1000km) und ist quasi defekt
o Kilometerzähler zählte deutlich zu viele Kilometer (ca. 1000 anstelle von 600) und liess uns eine Manipulation vermuten
o Die Begleit(werkstatt)papier der letzten 3 Jahre, die von M. zusammen mit dem Fahrzeugschein übergeben wurden, beweisen, dass der Wagen bereits 2008 eine Kilometerleistung von 310.000km hatte
• Wir schickten per Einschreiben 2 Mängelrügen an S. senior innerhalb von 1 Woche nach Datum Kaufvertrag mit der Bitte um Wandlung des Kaufvertrages. Beide Schreiben blieben unbeantwortet.
• Wir erstatten Anzeige gegen S. senior wegen Betrug. Die örtliche Polizei schickt eine Vorladung an S. senior. Er erscheint nicht, stattdessen antwortet ein Rechtsanwalt, der von M. beauftragt wurde und präsentiert den Kaufvertrag zwischen J. und M. Die Polizei stellt Ihre Ermittlungen gegen S. senior ein, da eine Kenntnis der Kilometermanipulaation nicht nachweisbar erscheint.
Folgende Fragen stellen sich uns:
1. Hat der Kaufvertrag Gültigkeit, wenn Vertragspartner und Unterschrift nicht zusammen passen?
2. Hat der Kaufvertrag Gültigkeit, wenn der tatsächliche Tachometerstand nicht mit der Zahl im Kaufvertrag übereinstimmt? (egal wer dafür die Verantwortung trägt)
3. Welche Rolle spielt es, ob bei M. Vorsatz vorlag oder nicht, d.h. ob M. von der Tachometermanipulation wusste? (ob er die Werkstattpapiere genauso gründlich wie wir gelesen hat)
4. Genügt die offensichtliche und fehlerhafte Kilometerzählerfunktion als Beweis, um ein Unkenntnis des Verkäufers M. zu widerlegen?
5. Wer wäre der Beklagte in einem Zivilprozess: der ahnungslose S. senior (der als Vorbesitzer des Wagens gemeldet war) oder der handelnde Akteur M. (der den Wagen angekauft und anschließend an uns verkauft hat) ?
6. Gibt es Präzedenzfälle? Wie schätzen Sie die Erfolgschancen ein?
7. Wie hoch schätzen Sie die Kosten eines Zivilprozesses? Wie lange könnte dieser dauern?
7. Kennen Sie spezialisierte Rechtsanwälte im Raum Hamburg, die mit genau solchen Fällen Erfahrung gesammelt haben?
Wir vermuten, dass der Ankauf/Verkauf im November, Februar und März von M. inszeniert wurde. Darauf deuten Zeugenaussagen von K. , M's Vorbildung als Kfz Mechaniker und seine Kontakte nach Polen hin(er erwähnte uns gegenüber, am Wochenende vor dem Kaufvertrag in Polen gewesen zu sein). Wir sehen uns jedoch außerstande, einen solchen Verdacht zu beweisen.
Mit freundlichen Grüßen
MSP
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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