darf eine Filmproduktionsfirma (Herstellung erotischer und pornographischer Filme) augenscheinlich erotische, aber dennoch jugendfreie Filme (ab 16 Jahren) selbst kennzeichnen (z. B. mit dem Hinweis in Logo-Form "jugendfrei ab 16"), ohne dafür Kennzeichen der FSK verwenden zu müssen oder ist eine Kennzeichnung ausschließlich durch die FSK möglich?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 24.02.2011 16:29:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie können die Filme selbst kennzeichen, jedoch müssen sich Ihre Kennzeichen deutlich von denen der FSK abheben, d.h. eine Verwechslung muß ausgeschlossen sein.
Allerdings kann eine Jugendfreigabe ausschließlich durch die FSK erfolgen, d.h. Ihre eigene Kennzeichnung wäre nur eine eigene Meinungsäußerung und keine jugendfreigebende Kennzeichnung.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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