Kellerräumung nach Mieterauszug
02.06.2012 18:47 |
Preis: 55,00 € |
Beantwortet von
Preis: 55,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu folgendem Lebenssachverhaltes:
Sachverhalt:
Mein EX-Mieter ist aus seiner Mietwohnung ausgezogen. Wir vereinbarten - leider mündlich - dass er seine Wertgegenstände und seinen Müll aus MEINEM Keller binnen kurzer Zeit ( nach dem er eine neue Wohnung gefunden hat ) ausräumt.
( Meinen Kellerraum durfte er kulanterweise kostenfrei mitbenutzen, als seiner zu klein wurde ).
Nun ist schon eine enorme Zeit vergangen ( 5 Monate ) und der ehemalige Mieter holt immer noch nicht seine Sachen, auch nach mehrfacher mündlicher Aufforderung ,ab.
Frage:
Wie sieht die Rechtslage für mich aus wenn ich folgender Weise verfahre:
- Ich schreibe dem Exmieter eine Mahnung mit Fristsetzung von 30 Tagen dass dieser den Keller zu räumen hat, anderweitig werde ich die Sachen entsorgen lassen und ihm die Entsorgungskosten in Rechnung stellen.
Ich stelle hierbei sicher, unter Zeugen, dass er den Brief auch tatsächlich bekommt.
Mein Schwerpunkt der Frage zielt natürlich darauf ab, ob ich mich strafrechtlich /privatrechtlich straf- /haftbar mache, wenn ich so verfahre, oder auf der rechtlich sicheren Seite bin.
Mithin ist es mir auch nicht so wichtig, dass ich die Kosten für die Entsorgung bekommen, aber ich möchte meinen Keller endlich wieder "sauber" haben. Zudem möchte ich mir ein kostspieliges und langewährendes "Räumungsverfahren" ersparen.
Ich hoffe auf eine Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen









