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Keinen Vertrag und keine AGBs erhalten - komme ich da raus?


27.06.2012 21:42 |
Preis: 26,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler




Hallo,

ich brauche mal sehr dringend einen Rat.

Ich befinde mich z.Z. in einer Ausbildung zum Hundetrainer. Hierfür habe ich jedoch weder einen Vertrag noch irgendwelche AGBs unterschrieben. Die einzige Grundlage ist eine Rechnung, auch ohne Hinweis auf AGBs, welche ich vor Beginn der Ausbildung komplett bezahlt habe.

Nun möchte ich aus beruflichen Gründen diese Ausbildung gerne abbrechen. Der Kurs ist meines Erachtens sowieso überbelegt, sodass duch den Ausfall eines Teilnehmers keine Verluste entstehen dürften.

Wie ist nun die rechtliche Lage? Müsste mir die Ausbildungsgebühr für die restliche Zeit erstattet werden????

Brauche sehr dringend Hilfe!


Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 298 weitere Antworten zum Thema:
Vertrag AGBs erhalten
27.06.2012 | 23:43

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
710 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Wenn es AGB´s der Schule gibt, dann sind diese nur wirksam, wenn Sie Vertragsbestandteil geworden sind. Dafür müssen Sie einbezogen worden sein. Bei Abschluss des Vertrages müssen Sie Gelegenheit gehabt haben, die AGB´s zur Kenntnis zu nehmen. Nach Ihren Angaben isr das nicht der Fall.

In der Regel wird der Vertrag über den Besuch einer Schule zum Hundetrainer ein Dienstvertrag sein. Eine Kündigung Ihrerseits wäre nur aus wichtigem Grund möglich, der allerdings nicht vorliegt. Unabhängig von AGB´s haben Sie kein allgemeines Kündigungsrecht, weil der Vertrag für eine bestimmte Zeit, bis zum Ende des Kurses, eingegangen wurde.


Sie hätten im Fall des Abbruchs leider keinen Anspruch auf Erstattung der Kurskosten. Sie können allfalls mit der Schule über eine Aufhebung verhandeln, einen Anspruch haben Sie aber nicht.




Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht

Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@hotmail.de


Nachfrage vom Fragesteller 28.06.2012 | 06:42

Ist ein Dienstvertrag denn auch zustande gekommen, obwohl als einziges Dokument eine Rechnung ohne jeglichen Hinweis existiert?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 28.06.2012 | 19:26

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.

Ein Vertrag, gerade auch ein Dienstvertrag, kann auch mündlich geschlossen werden. Es reicht eine mündliche Einigung aus. Aufgrund der bezahlten Rechnung wird man kaum argumentieren können, dass ein Vertrag nicht zustande gekommen ist. Aus der Zahlung kann man ohne weiteres folgern, dass Sie sich wirksam zum Kurs angemeldet haben.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Alfeld

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