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Frage geschrieben am 05.01.2012 13:25:18

Keine KV-Beiträge aus Betriebsrenten monatlich bis € 131,25

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € 49,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 637
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Meine Betriebsrente beträgt mtl. € 138,96.
Davon müssen 15,5% KV sowie 1,95% Pflegeversicherung also € 24,25 bezahlt werden. Damit wird als Betriebsrente mtl. € 114,71 ausbezahlt, also deutlich weniger als der Pauschalbetrag ohne KV-Abzüge, der bei € 131,25 liegt. Ist das vom Gesetzgeber so gewollt?


Antwort geschrieben am 05.01.2012 14:24:22
Rechtsanwalt Raphael Fork
Staufenstraße 26, 44139 Dortmund, Tel: 0231 /222 06 85, Fax: 0231/ 222 06 86
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:



Frage 1:

"Damit wird als Betriebsrente mtl. € 114,71 ausbezahlt, also deutlich weniger als der Pauschalbetrag ohne KV-Abzüge, der bei € 131,25 liegt. Ist das vom Gesetzgeber so gewollt?"




Sie haben vermutlich eine Betriebsrente in Form der Direktversicherung abgeschlossen.

Bei dieser Form gibt es tatsächlich für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen einen Nachteil durch die generelle Pflicht zur Zahlung der Sozialabgaben auf die Auszahlungssumme einer Direktversicherung wenn ein bestimmter Mindestbetrag aus der Direktversicherung inkl. Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen überschritten wird. Gesetzesgrundlage hierfür ist § 229 I 1 Nr. 5 SGB V.

Für das Jahr 2012 liegt dieser Mindestbeitrag bei den von Ihnen erwähnten 131,25 €.




Sie beanstanden, dass nach Abzug der Beiträge Ihnen nur noch ein Betrag unterhalb der Bemessungsgrenze von 131,25 € verbleibt.


Um diesen Nachteil auszugleichen, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden und beantragen, dass Ihnen die Beiträge in Höhe von 16,54 € monatlich erstattet werden, damit Ihnen 131,25 € aus Ihrer Betriebsrente verbleiben.


Den Antrag sollten Sie schriftlich und sofort stellen.





Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.


Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung gern zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Raphael Fork

- Rechtsanwalt -

Für eine weitere Interessenwahrnehmung erreichen Sie mich unter:


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Mit freundlichen Grüßen

Raphael Fork
- Rechtsanwalt -


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Ihre Antwort ist für mich logisch, nachvollziehbar und sehr wertvoll. Im Gegensatz dazu bin ich von meiner Krankenkassenverwaltung etwas enttäuscht. Ich hatte mich davor bereits (telefonisch) an die Krankenkasse gewendet, diese hatte kein Verständnis für meine Anfrage. Auf Ihre anwaltliche Empfehlung hin werde ich jetzt noch einmal mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen.



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