Keine Erstattung durch Reiserücktrittsversicherung
| 04.04.2011 15:34 |
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Reiserecht
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Rechtsanwalt Guido Matthes
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Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter ist seit 05.08.2010 - Tag der Diagnose - erkrankt. Am 27.09.2010 habe ich eine Reise gebucht, mit RRV. Ich bin seit Anfang September 2010 gesetzlicher Betreuer meiner Mutter. Nach Krankenhausaufenthalt und Reha ist meine Mutter am 01.02.2011 wieder nach Hause entlassen worden. Am 22.02.2011 musste meine Mutter notfällig wieder ins Krankenhaus. Am selben Tag habe ich meine Reise, die für den 12.03.2011 für 2 Wochen geplant war, storniert. Ich bin, wie erwähnt, gesetzlicher Betreuer meiner Mutter und wusste natürlich nicht, ob ab dem Zeitpunkt der notfälligen Einlieferung ins Krankenhaus OP's oder anderweitige Angelegenheiten im Krankenhaus anstehen würden, denen ich als ihr gesetzlicher Betreuer mit meiner Unterschrift zustimmen hätte müssen. Meine Mutter ist seit dem 30.03.2011 wieder zuhause, war also knapp sechs Wochen im Krankenhaus.
Die RRV hat am 30.03.2011 die Erstattung der Reisekosten abgelehnt mit der Begründung:
Zitat: "Ihre Reise wurde am 27.09.2010 gebucht. Die RRV wurde mit gleichem Datum abgeschlossen. Laut ärztlichem Attest war Ihre Mutter bereits ab dem 05.08.2010 (Datum vor Buchung des Versicherungsabschluss) erkrankt.
Da zum Zeitpunkt der Buchung und des Versicherungsabschlusses die Erkrankung aufgrund welcher letztendlich auch storniert wurde schon bekannt war, lag keine unerwartete schwere Erkrankung vor. Vielmehr war der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung bereits eingetreten".
Die Reise wurde meinerseits nicht wegen der bereits bekannten Erkrankung storniert, sondern wegen der notfälligen Einlieferung ins Krankenhaus am 22.02.2011.
Wie stehen hier die Chancen auf Erfolg? Habe eine Rechtschutzversicherung, mit Selbstbeteiligung und würde diese im Falle einer Erfolgsaussicht auch in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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