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Kein Schüler BAföG f. Sohn, da vom Ex-Mann vermasselt. Was tun?


| 11.11.2010 23:21 |
Preis: ***,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Gabriele Lausch


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Anwälte,

ich habe am 22.09.10 mit meinem Sohn BAföG beantragt. Er besucht ein Berufskolleg z. Foto- u. Medientechn. Assistenten.

Erst habe ich mein Einkommen angegeben. Mein Teilzeitgehalt und meinen Minijob. Dann kam lange nichts und nach einigen Wochen fehlte ein Formblatt und Einkommensnachweise meines Ex-Mannes.
Der aber saß zu der Zeit seit einigen Monaten in der JVA, da er mehrmals betrunken und ohne Führerschein erwischt wurde.

Komisch, das Jugendamt verzichtete vor ca. 2 Jahren auf eine Klage u. war der Meinung, kein Richter würde einen über 60jährigen ins Gefängnis schicken, weil er keinen Unterhalt zahlt. Und jetzt passiert ihm genau das mit 69 wg. seinem Alkoholproblem.

Unterhalt für meinen Sohn kam sporadisch und nicht voller Höhe. Dann bekam ich eine Zeit lang den Unterhaltsvorschuß. Danach, als das Kind zu alt war, wurden 110,08 (bis heute) gepfändet. Einen höheren Betrag zu pfänden war nicht möglich.

Mein Ex bezieht eine Rente seit ein paar Jahren und abzügl. d. Unterhalts s.o. bleibt ihm ein Selbstbehalt von knapp 1.000 Euro.
Im Jahr 2008 hat er sich etwas als Parkwächter in Vollzeit dazuverdient. Er hat sicher nicht mehr als 1.000 Euro Netto verdient.
Er hat hohe Schulden und hat ein Insolvenzverfahren vor- oder hinter sich, wir wissen es nicht so genau. Ein paar Jahre lang war er selbstständig, aber er hat nur Schulden übrig aus dieser Zeit. Das alles soll er dem BAföG-Amt belegen, ist aber ganz offensichtlich nicht in der Lage dazu.

Um es kurz zu machen: Das Amt für Ausbildungsförderung Stuttgart schickte ihm die Formulare in die JVA. Er hat nichts ausgefüllt und wir mußten bis zu seiner Entlassung am 5. November warten. Vorher gab er uns die Erlaubnis, seine Nachbarin um einen Schlüssel zu bitten und seine Einkommenssteuererklärungen aus seiner Wohnung zu kopieren. Das haben wir dann dem Amt für Ausbildungsförderung zugeschickt. Als wir wieder nichts hörten, rief mein Sohn an und seine Sachbearbeiterin sagte ihm einen Vorschuss für den November zu.

Dann kam der Ex raus und mein Sohn wollte sich das fehlende grüne Formblatt bei ihm abholen. Ich habe meine Mutter mitgenommen, da ich nicht mit rein wollte. Mein Ex hat mich früher mit einer Waffe bedroht und mißhandelt, da hatte ich Bedenken.
Ich stand im Treppenhaus und konnte mitansehen, wie mein Ex "herumtorkelte" und sich an der Wand festhalten mußte, so sehr war er betrunken! Er saß 6 Monate ein, kam raus und betrinkt sich dann besinnungslos. Für meinen 17jährigen Sohn war das kein schönes Bild.

Mein Ex hat das Formular erst 2 Tage später ausgefüllt. Es fehlte das Formblatt 3 für das Jahr 2008, um den Antrag abschließend bearbeiten zu können, teilt uns plötzlich heute das Amt mit.
Außerdem hat mein Ex im Jahr 2008 angeblich ein deutlich höheres Einkommen gehabt als 2009. Mein Sohn wird entweder kein BAföG erhalten oder er wird nur einen geringen Anspruch haben. Das Schulgeld beträgt mtl. 250 Euro. Die Bücher, sonst. Material, die Anmeldegebühr, die Fahrkarte in Höhe von 60,40 EUR gar nicht mitgerechnet. Ich habe jeden Monat über 310 Euro für meinen Sohn zu bezahlen und bekomme für ihn nur Kindergeld und den gepfändeten Unterhalt in Höhe von 110,08 EUR. Die Schulden, die mein Ex bei mir hat, habe ich längst abgeschrieben.

Was soll ich jetzt tun, damit die BAföG-Stelle nur weil mein Ex 2008 mehr Einkommen hatte, mit den Antrag für meinen Sohn nicht ablehnt? Ich kann doch nicht den Unterlagen meines Ex-Mannes ständig hinterherlaufen und er selbst ist fast jeden Tag betrunken, er wohnt wie ein Messie und kümmert sich um nichts! Selbst den Aktualisierungsantrag wird er sicher wieder nicht vollständig ausfüllen oder ausreichende Angaben machen.

Mein Sohn hat einen Schulfreund und bekommt BAföG, obwohl beide Eltern voll berufstätig sind. Ich bin Alleinerziehend und bekomme für meinen Sohn nichts, nur weil sein Vater nicht in der Lage ist, seine Finanzen offenzulegen. Das hat er noch nie getan. Nicht mal bei unserer Scheidung 1999. Da hat er meiner Anwältin peinliche Briefe geschrieben. Ich habe das alleinige Sorgerecht, auch das habe ich dem Amt nachgewiesen. Es kann doch nicht alles an diesem schrecklichen Vater hängen!

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, ob ein Widerspruch (falls die Ablehnung kommt) Sinn macht und ob meinem Sohn nicht trotzdem etwas zusteht, da mein Ex seit vielen Jahren nicht richtig, d.h. in voller Unterhaltshöhe für unseren Sohn aufkommt. Was kann ich noch tun, um die Bearbeitung endlich mal zu beschleunigen, damit sich endlich etwas tut? Was nützt es, wenn der Mann ein höheres Einkommen hatte und trotzdem nicht für sein Kind gezahlt hat, sondern sich seit Jahren mit vielen Gläubigern herumschlägt? Und was kann ich tun, damit das Amt für Ausbildungsföderung begreift, dass ich nicht die gewünschten Nachweise erbringen kann, wenn sie mein Ex nicht freiwillig zusammensucht?

Mit freundlichem Gruß aus Stuttgart
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 83 weitere Antworten zum Thema:
Bafög Sohn
12.11.2010 | 00:02

Antwort

von

Rechtsanwältin Gabriele Lausch
93 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

im vorliegenden Fall greifen zwei Sonderregelung zu Ihren Gunsten bzw. zu Gunsten Ihres Sohnes:

1. Die Einkommensverhältnisse des Vaters können unverschuldet von Ihnen/Ihrem Sohn nicht geklärt werden.

Hier besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Vorausleistung zu stellen, d.h. der BaFöG-Anspruch Ihres Sohnes wird zunächst ohne die Angaben des Vaters berechnet, das BaFöG-Amt übernimmt es, die notwendigen Angaben/Unterlagen vom Vater einzuholen. Sollten diese irgendwann vorliegen, wird der Anspruch mit diesen Daten erneut berechnet. Sofern sich bei dieser Neuberechnung ergibt, dass Ihr Sohn zu viel BaFöG erhalten hat, wird die Erstattung beim Vater eingefordert. Ebenso wird verfahren, wenn z.B. die durch das Amt berechnete Unterhaltspflicht des Vaters tatsächlich von diesem nicht in voller Höhe erfüllt wird. Auch hier zahlt das Amt, und fordert vom Vater zurück. Unterhaltsrückstände der Vergangenheit wirken sich auf den BaFöG-Anspruch jedoch nicht aus.

Grundlage dieses Verfahrens sind die §§ 36, 37 BaFöG.

2. BaFöG-Ansprüche werden vom Grundsatz her nach den Einkommensverhältnissen der Eltern zwei Jahre vor Antragstellung berechnet - hier ist also zunächst korrekt, dass Unterlagen aus 2008 angefordert worden sind.

Auch von diesem Grundsatz gilt jedoch eine Ausnahme, wenn das aktuelle Einkommen unter diesen Werten liegt, z.B. durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Rentenbezug usw. In diesem Fall müssen auf Antrag des Berechtigten (=Ihr Sohn) die aktuellen Einkommenswerte des Bewilligungszeitraumes (also 2010) zugrunde gelegt werden. (§ 24 III BaFöG)

WICHTIG ist - beide Ausnahmen vom eigentlichen Berechnungsverfahren werden nur AUF ANTRAG durchgeführt. Sie sollten also mit Ihrem Sohn umgehend das BaFöG-Amt aufsuchen, den vollständigen Sachverhalt (Trunkenheit, Unterhaltspflichtverletzung, Arbeitsplatzverlust etc.) nochmals schildern und beide Anträge stellen.

Ich gehe davon aus, dass das Berechnungsverfahren dann kurzfristig für Sie zufriedenstellend erledigt werden kann. Sollten Sie wider Erwarten eine Ablehnung oder einen aus Ihrer Sicht zu niedrigen BaFöG-Satz erhalten, sollten Sie umgehend erneut das BaFöG-Amt aufsuchen, sich die Berechnung erläutern lassen und ggfs. direkt vor Ort Widerspruch einlegen. Der nächste Schritt wäre dann, die Berechnung im Detail von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Beschleunigen können Sie das Verfahren durch sofortige Antragstellung. Formblätter für diese Anträge werden in der Regel von den Ämtern online zur Verfügung gestellt, so dass sie vor Besuch des Amtes ausgefüllt werden können.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn alles Gute
Mit freundlichen Grüßen
Lausch
- Rechtsanwältin -


Bewertung des Fragestellers 2010-11-14 | 18:11


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2010-11-14
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ANTWORT VON
Rechtsanwältin Gabriele Lausch
Düsseldorf

93 Bewertungen
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