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Frage geschrieben am 21.04.2007 14:01:00

Kein Kindergeld bei 400 Euro-Job? § 32 EStG

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 12622
Hallo,
mein Sohn ist im Nov. 18 geworden und hat die Schule "geschmissen". Er muss aber dieses Schuljahr weiterhin 1x wöchentl. zum Unterricht.

Nun hat er von Jan. bis März 07 in einer Teilzeitarbeitsfirma gearbeitet und hat ca. 50-150,- Euro pro Monat verdient.

Arbeitssuchend hat er sich erst ab dem 15.03.gemeldet.

Er wird ab Aug. auch wieder ganztags die Schule besuchen.

Dieses habe ich der Kindergeldkasse mitgeteilt und bekam dazu einen Bescheid, dass das Kinergeld ab Jan. 07 aufgehoben wird (§ 70 Abs. 2 EStG.

Aus dem Brief:
"Kinder die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können nur bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen des § 32 Abs. 4 EStG berücksichtigt werden.

Ihr oben genanntes Kind kann jedoch nicht bzw. nicht mehr berücksichtigt werden, weil diese besonderen Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.

Das Kind hat eine Beschäftigung aufgenommmen, die den Anspruch auf Kindergeld ausschließt (§ 32 Abs. 4 Zif. 1 EStG".

Dies bedeutet für mich jedoch, dass ich auf 154,- Euro verzichte damit er 50,- bis 150,- Euro hat? Irgendwie finde ich das nicht so logisch.

Lohnt sich ein Einspruch gegen diesen Brief?
Und wenn ja wie soll ich es begründen.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 21.4.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 21.04.2007 14:20:45
Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Wilhelmsstr. 3, 55128 Mainz, Tel: 0 61 31 / 333 16 70, Fax: 0 61 31 / 333 16 72
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