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Frage geschrieben am 07.12.2010 04:07:32

Kein Geld für Geldstrafe Haftbefehl droht. Möglichkeiten mit der Staatsanwaltschaft ü

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 2219
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 60 weitere Antworten zum Thema Haftbefehl.
Guten tag,
habe wegen erschleichen von leitungen eine echt hohe Haftstrafe erhalten. Hatte eine Ratenzahlung vereinbart, konnte die jedoch nicht aufrecht erhalten, da ich sanktioniert wurde (Leistungen nach SGB2) Habe mich selbstverständlich bemüht in Arbeit zu kommen, habe aber keine Arbeit gefunden, egal wo ich nachgefragt habe. Nun ist wie es nun mal so ist, eine Einladung in die hiesiege JVA gekommen, sollte ich nicht innerhalb der kommenden 2 Wochen (jetzt nur noch eineinhalb) dort den offenen Vollzu antreten, geht ein Haftbefehl raus. Zusatzinfo: Arbeitsstunden hatte ich zuerst abgelehnt, da ich das geld bezahlen wollte. bin da also nicht zuversichtlich das sich die stattsanwaltschaft darauf einlassen wird. Die Sanktion bei der Arge ist am Laufen (selbstverständlich widerspruch usw. eingereicht)
Gibt es irgendeine Möglichkeit aufgrund von zahlungunfähigkeit
den Haftbefehl abzuwenden bis sich meine situation gebessert hat?
Ebenso habe ich unabhängig davon vor gehabt mich wegen depressionen (glaube ich) in behandlung zu geben - ist die ein weg?

bitte um hilfe.
Danke Stephan
P.S. Die zwanzig gebotenen euros könnte ich erst nach dem ablauf der sanktion aufbringen.



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