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Kautionssparbuch


| 05.07.2009 21:27 |
Preis: ***,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter


| in unter 2 Stunden

Hallo,

ich(Vermieter) habe soeben ein vom Mieter überlassenes Kautionssparbuch zum Zwecke des Abheftens gelocht.

War dies ein Fehler oder mache ich mir nun zu Unrecht Sorgen?

Danke für Ihre Zeit und Bitte für schnell verdientes Geld ;-)
05.07.2009 | 22:27

Antwort

von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
233 Bewertungen
Sehr geehrter Fragender,

so etwas kann tatsächlich schnell passieren und man macht sich Sorgen ;-) Ich kann Sie aber beruhigen.

Solange das Sparbuch nicht so gelocht wurde, dass es entwertet aussieht (die meisten Banken lochen Sparbücher zur Entwertung, aber zumeist nicht mit einem normalen Locher, sondern z.B. wie bei Pässen mit Sternchen und stempeln diese zudem), besteht kein Problem.

So hat z.B. das OLG Celle hierzu im Kontext eine Aussage getroffen (Az: 3 U 39/08, Urteil vom 18.06.2008), dass sich alleine aus der Lochung noch keine Entwertung ergeben würde.

Ich hoffe, Ihnen damit den Sonntag gerettet zu haben ;-)

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter



Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Fachanwälte -Steuerberater - Unternehmensberater
in Bürogem.

Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht , Diplom-Ökonomin und Mediatorin
Dr. Corina Seiter

Näheres unter:
http://www.kanzlei-seiter.de
http://www.meinescheidung-online.de
http://www.onlin

Bewertung des Fragestellers 2009-07-05 | 22:44


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Mein Sonntag ist gerettet. Vielen Dank


ANTWORT VON
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Delmenhorst

233 Bewertungen
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Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht, Kaufrecht