ich habe folgendes Problem und würde gerne wissen, wie die Erfolgschancen im nachfolgendem Fall sind und wie ich am besten weiter verfahren sollte ( evtl. Gesetzeszitate wären von Vorteil ).
Vorgeschichte zum Verständnis :
Ich habe mit meiner damaligen Lebenspartnerin im Dezember ein Haus gemietet. Der Mietvertrag ist am 31.10.2010 von beiden Parteien unterschrieben worden und hatte seine Gültigkeit ab dem 01.12.2010.
Leider stellte sich nach einem Monat heraus, dass Sie und Ihre drei Kinder mir nur etwas verspielten ( wir waren davor 3 Monate zusammen ) und ich merkte das ein Zusammenleben unmöglich ist. Sie war Hatz VI-Empfängerin und bin dann nach diesem Monat aus dem Haus raus gezogen , habe jedoch Rücksicht genommen und den Mietvertrag nicht gleich gekündigt da ich eine Frau mit 3 Kindern nicht auf die Straße setzen wollte.
Der Mietvertrag wurde zum 30.07.2011 von beiden Seiten gekündigt, da meine damalige Lebensgefährtin eine neue Wohnung gefunden hatte. Sie konnte es sich in diesem Zeitraum nicht leisten, Ihren Anteil der Miete zu tragen und ich versuchte den kompletten Mietzins aufzubringen und bat meinen Vermieter immer um etwas Geduld, dieser hatte jedoch die komplette Miete in den laufenden Monaten erhalten. Meine damalige Lebensgefährtin teilte meinem Vermieter ohne mein Einverständnis mit, dass Sie die Renovierung beim Auszug übernimmt und ich die Miete zahle. Dieses erfuhr ich dann auch erst vom Vermieter. Da ich kein Geld zu erwarten hatte und wusste das Sie viele Freunde hatte war ich einverstanden , sagte dem Vermieter jedoch dass ich zwei Maler zur Verfügung habe welche sofort kommen, wenn es mit der Renovierung schief gehen würde und er müsse mir nur beschied geben. Ich ließ mich betrieblich von Bayern nach Hessen versetzen und sagte meinem Arbeitgeber das ich im Oktober umziehen könne. Dieser teilte mir jedoch mit, dass er mich innerhalb der nächsten 14 Tage benötigt und nun musste ich schon im Juni nach Hessen und kam erst einmal im Hotel unter.
Von dort aus versuchte ich alles wegen dem Haus zu organisieren und meine damalige Lebensgefährtin versprach mir nochmals die Renovierungen durchzuführen. Ich hatte einige Tage vorher schon ins Haus rein geschaut und die Renovierung war voll im Gange. Ich teile meinem Vermieter nochmals mit das wenn was sein sollte ich jederzeit Maler und Freunde hätte die sofort einspringen würden. Der Vermieter bekam eine Postadresse von mir und auch meine Telefonnummer ( hier behauptet er jedoch das er diese nie bekommen hätte ).
Da ich arbeitstechnisch sehr stark eingespannt wurde, hatte ich mir bezüglich der Übergabe dann auch keine Gedanken gemacht und nichts von meinem Vermieter gehört so dass ich davon ausging , dass alles geklappt hatte. Leider war dem nicht so, meine Kautionsversicherung teilte mir mit, dass mein Vermieter 1500 Euro Mietkaution ausbezahlt bekommt, da Mangel an der Übergabe waren. Die Kautionsversicherung zahlt auf den ersten Verlangen ohne Prüfung aus. Ich war nicht nur enttäuscht, denn er hätte mit mir sprechen können sondern auch sauer und übergab es meinem Mieterschutzbund. Hier teilte der Vermieter mit, dass nicht richtig renoviert wurde, nicht richtig ausgeräumt wurde und auch Beschädigungen am Mietobjekt vorhanden waren. Ich bat um Bilder und Rechnungen für die Instandsetzung. Der Vermieter schickte zwar Bilder in dem zu sehren war, dass das Mietobjekt in einem "nicht sauberen" Zustand hinterlassen wurde, jedoch keine Beschädigungen oder schlechte Renovierung vorhanden waren. Auch Rechnungen konnte er nicht vorweisen, da er wohl alles selber gemacht hatte ( Heizungen demontiert und an der Tankstelle gereinigt, Renovierung durchgeführt, gesäubert .... usw. ). Ich hatte einen Vergleich und dem Vermieter vorgeschlagen , seine Eigenleistung mit 715 EURO ohne Belege zu vergüten. Dieses Schlug der Vermieter ab und auch bei einem weiteren Schreiben , mit der Bitte um Fotos und Rechnungen teilte er nur mit, dass er weitere Schreiben nicht mehr beantworten würde. Der Mieterschutzbund hatte eine Frist bis zum 27.01.2011 mit der Rückzahlung von 785 EURO gesetzt und auch mitgeteilt das nach Ablauf der Frist der Vergleich zurück gezogen wird.
Da der damalige Mieter schnell raus wollte und wir schnell rein, haben wir das Mitobjekt unrenoviert übernommen, dieses wurde jedoch nicht vermerkt.
Der Mietvertrag ist vom Haus und Grund Augsburg und der §9 "Schönheitsreparaturen" wurde durch eine, vom Vermieter erstellte Vereinbarung außer-kraft gesetzt.
Das Beiblatt "§22 Sonstige Vereinbarungen" beinhaltet :
1. Der §9 ist ungültig. Der Mieter verpflichtet sich, bei Auszug die Wände mit weißer Wandfarbe frisch zu streichen. Bei kurzer Mietdauer oder noch neuwertigem Anstrich zum Zeitpunkt des Auszugs wird auf erneuten Anstrich verzichtet, sofern dieser frei von Schäden , Rändern und Flecken. Buntfarben sind beim Auszug generell mit weißer Wandfarbe zu überstreichen. Bohrlöcher in Fliesen sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter gestattet. Über die Notwendigkeit der Renovierungsarbeiten während der Mietdauer entscheidet der Mieter selber.
2. Das Anbringen von Strukturputz ....
3. Bei allen Malerarbeiten sind Tür- und Fensterrahmen sowie Sockelleisten sorgfältig ab zukleben. Demoantierbare Teile wie Schalter und Steckdosenblenden, Geländehalter und geschraubte Sockelleisten sind vorübergehend zu demontieren.
4. Pflanzungen, Pflasterungen und andere ......
5. Änderungen in den Bodenbelägen sind vom Vermieter ....
6. Der Mieter trägt insbesondere im Winter ....
7. Der Mieter verpflichtet sich zum regelmäßigen Schnitt ...
8. Bei Hundehaltung hat der Mieter die Exkremente .....
9. Sperrmüllähnliches Ablagern .....
10. Der Mieter verpflichtet sich zur Einrichtung eines Dauerauftrages .....
11. Der Mieter übernimmt ab dem Zeitpunkt der Schlüsselübergabe die Nebenkosten.
Auf den Fotos ist nur Dreck vorhanden und auch die Wände sehen weiß und ordentlich aus.
Antwort geschrieben am 20.01.2012 16:01:58
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Vorbehaltlich einer genauen Überprüfung des Mietvertrages gehe ich davon aus, dass die von Ihnen zitierte Klausel zur Endrenovierung unwirksam ist, da diese eine unbedingte und vom tatsächlichen Zustand der Wohnung unabhängige Renovierungsverpflichtung enthält und somit eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellt. Vor diesem Hintergrund waren Sie meines Erachtens nicht zu einer Endrenovierung verpflichtet, so dass der Vermieter diesbezüglich auch keinerlei Rechte herleiten kann. Im Gegenteil: Sie könnten bei Unwirksamkeit der Renovierungsverpflichtung nicht nur Ihre Kaution, sondern darüber hinaus auch die aufgewendeten Kosten der Renovierung vom Vermieter zurückerstattet verlangen. Da dieser nun auf Ihre diesbezüglichen Ansprüche jedoch nicht weiter reagiert, wäre der nächste Schritt eine Klageerhebung auf Rückzahlung der vollständigen Kaution sowie ggf. ergänzend Schadensersatz wegen der Renovierungskosten. In einem solchen Prozess wäre der Vermieter auch vollumfänglich darlegungs- und beweispflichtig für etwaige Schäden und deren Beseitigung, was dieser aber auf Grundlage Ihrer Schilderung kaum können wird, da wohl nicht einmal Reparaturrechnungen vorliegen. Insoweit sollten Sie zunächst einen Anwalt aufsuchen, welcher den gesamten Vorgang noch einmal detailliert einschließlich der vertraglichen Regelungen überprüfen und sodann das Klageverfahren einleiten kann.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben, wünsche noch einen schönen Tag und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.
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