Kaution - Wertminderung Tür wegen Beschädigung
15.02.2011 20:25 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Bade
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Bei der "Beschädigung" handelt es sich um Abdrücke des Türgriffs einer anderen Tür.(Da beide Türen flurseitig zu öffnen waren und deshalb unvermeidbar aneinander gestoßen sind, ca. 5 Stück und nicht tief)
Die Beschädigung wurde im Übergabeprotokoll bei Auszug vermerkt.
Nun habe ich einen Brief von meinem Vermieter erhalten, in dem folgendes steht:
"...Der Einbau der Türen erfolgte im Jahr 2009. Der Preis für ein Türblatt beträgt ca. 125,00 €.
Durch die von Ihnen erfolgten Beschädigungen ist eine Wertminderung von ca. 40 % entstanden, was einem Wert von 50,00 € entspricht.
..."
Meine Frage(n):
1.) Darf der Vermieter den Wert des Türblattes in ca. angeben, sowie die Wertminderung (40%) schätzen?
2.) Ist es sinnvoll dagegen anzukämpfen? Wenn ja, wie?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
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