Kaufvertragskündigung mit dem insolventen KAGO
Wir haben am 16.12.2009 einen Kaufvertrag (VOB / Teil B) für einen Kamin bei der nun insolventen Firma KAGO Ofenbau abgeschlossen. Denn zu damaligem Zeitpunkt hatten wir bereits unsere Baugenehmigung für den Neubau unseres Einfamilienhauses. Der Kamin wurde auch in unserem Vorhaben fest eingeplant. Nach dem uns Firma KAGO mehrmals angerufen hat und einen Beratungstermin in einem ihrer Ausstellungsräume vorgeschlagen hatte, haben wir uns überreden lassen doch noch hin zu gehen, aber ohne große Absichten gleich einen Vertrag mit KAGO abzuschließen. Nach dem wir nun dort waren, hat uns der damalige Verkaufsberater Herr B. mit großen Rabatten umworben. Lt. seiner Aussage hätte den von uns ausgesuchte Kamin normal rund € 12.700 gekostet, er hatte uns diesen am 16.12.09 aber NUR für € 7.900 angeboten, d.h. der Rabatt wäre dann € 4.800. Natürlich haben wir ihn um ein Bisschen Bedenkzeit gebeten zumindest bis zum nächsten Tag, der Verkaufsberater hatte aber gesagt, dass dieser Rabatt nun an diesem Tag für uns gelten würde. Und, dass uns dieser Rabatt nur aus dem Grund gewährt wird, weil angeblich ein „spezieller" Kunde „abgesprungen" sei, mit anderen Worten den Termin abgesagt hatte. So unterschrieb letztendlich mein Mann den Vertrag. Da wäre aber noch etwas, was ich unbedingt ansprechen möchte. Mit Herrn B. haben wir dann mündlich vereinbart, dass die Anzahlung in Höhe von € 2.700 erst dann fällig wäre, wenn der KAGO-Techniker bei uns auf der Baustelle war und alles vermessen hat.
Rest wäre bei Lieferung des Kamins fällig – im Oktober 2010 (steht im Vertrag). Dann hat uns der Verkaufberater gefragt wann der geplante Baubeginn wäre. Unsere Antwort war: „Im Frühjahr". Daraufhin hatte er als Baubeginn 01.03.2010 in den Vertrag reingeschrieben. Rein provisorisch, so seine Aussage. Da der Winter in diesem Jahr doch länger dauerte und unsere Baufirma terminlich nicht anders konnte, haben wir mit dem Bau erst Anfang April angefangen.
Am 13.02.2010 war schon die 1. Mahnung bei uns angekommen. Obwohl lt. in den Vertrag reingeschriebenem Baubeginnsdatum die Zahlung der Anzahlung erst am 01.03.10 fällig wäre. Und wir haben kriegten bereits zwei Wochen davor die Mahnung. Seltsam oder? Ich habe gleich den Verkaufberater Herrn B. angerufen. Er meinte, dass diese Mahnungen nicht weiter zu beachten wären und dass diese automatisch von EDV generiert werden. Tolle EDV, sage ich nur. Er hatte auch angeblich einen Vermerk bei sich gemacht, dass diese Angelegenheit mit uns geklärt wäre. Dachten wir auch…
Am 06.03.2010 hatte uns bereits die 2. Mahnung erreicht. Da haben wir erstmal nichts Weiteres unternommen, denn die Mahnungen werden ja bekanntlich bei KAGO „automatisch" generiert und mit Herrn B. wäre ja alles geklärt worden.
Die Information, dass die Firma KAGO seit Mitte Februar 2010 Insolvenz beantragt hatte, wurde uns natürlich verschwiegen. Aus den Medien haben wir darüber bedauerlicherweise auch nicht rechtzeitig erfahren.
In der Zwischenzeit haben wir auch einen Termin mit dem KAGO-Techniker für Ende Mai vereinbart. Aber zu früh gefreut…
Am 07.04.2010 erreichte uns die LETZTE 3. Mahnung mit der Mahngebühr.
Am nächsten Tag, 08.04.2010, erhielten wir ein Brief von der Rechtsanwaltkanzlei Schultze und Braun aus Hof, in dem stand, dass das Insolvenzverfahren gegen die Firma KAGO am 15.02.2010 eröffnet wurde und dass wir die vertraglich vereinbarte Anzahlung in Höhe von € 2.700 auf ein Anderkonto leisten müssen.
Darauf hin habe ich mehrere Tage versuch die zuständige Sachbearbeiterin Frau B. zu erreichen, nach drei Tagen, am 12.04.10, hatte ich nun Glück. Ich versuchte der Frau B. alles zu erklären, aber sie sagte nur, dass nur vertragliche Vereinbarungen gelten und das was wir mit dem Verkaufsberater und mit dem Techniker vereinbart haben, interessiert sie nicht. Von der Insolvenz kein Wort von ihrer Seite.
Übrigens der Verkaufberater Herr B. ist nicht mehr für KAGO tätig, so konnten wir ihn auch nicht zur Rede stellen.
Unser Stand: Wir wollen auf jeden Fall aus dem Vertrag mit KAGO aussteigen.
Meine Frage an Sie wäre:
Dürfen wir die Anzahlung einfach verweigern und der KAGO eine Kündigung schicken, denn meiner Meinung nach es wäre dumm von uns jetzt so eine Hohe Summe zu zahlen, und dann nur einen kleinen Bruchteil zurück zu bekommen, wenn überhaupt…
Können wir als eins der Kündigungsgründe die verschwiegenen wesentlichen Umstände (Insolvenz) angeben.
Andere Gründe wären zum einen ggf. Nichteinhaltung des Vertrages, d.h. ob Firma KAGO zum vereinbarten Liefertermin (Oktober 2010) noch existiert und unseren Kamin ausliefern kann, steht in den Sternen und zum anderen ggf. fehlende Gewährleistungsgarantie (lt. Verkaufsberater Herr B. 4 Jahre für Aufbau). Diese Punkte waren für uns beim Vertragsabschluß sehr wichtig. Uns wenn diese nun nicht eingehalten werden können bzw. uns kann das keiner garantieren, würden wir gern aus dem Vertrag aussteigen. Oder kann man die Kündigung auch anders rechtlich begründen?
Wenn der Kündigung nichts im Wege stehen würde, sollen wir die Kündigung direkt an KAGO und / oder an den Insolvenzverwalter?
Wir wären Ihnen sehr für Ihre KONKRETE Aussage dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Familie S.









