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Frage geschrieben am 25.11.2010 09:37:18

Kaufvertrag stornieren

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2128
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 122 weitere Antworten zum Thema Kaufvertrag.
Hallo,
ich habe am 12.11.2010 einen Kaufvertrag bei einem Autohändler für ein Gebrauchtfahrzeug unterschrieben. In dem Beratungsgespräch hat der Verkäufer mir zugesagt den Vertrag zu stornieren wenn meine Hausbank die Finanzierung nicht gestattet. Direkt am Nächsten Tag war ich bei der Bank und diese hat die Finanzeirung nicht gestattet. Also schrieb ich dem Autohaus am 13.11.2010 eine E-Mail mit der Bitte meinen Vertrag zu stornieren (inkl. Begründung). Erst nach einer zweiten E-Mail meinerseits am 17.11.2010 meldete sich das Autohaus am gleichen Tag. Nun verlange sie von mir das ich 10 % des Kaufpreises bezahle. So gesehen ohne Gegenleistung. AM 18.11.2010 schrieb ich eine E-Mail zurück mit der erneuten Bitte den Vertrag ohne zusätzliche Kosten zu stornieren, da im beratungsgespräch nichts von zustazkosten besprochen wurde.Am 24.11.2010 bekam ich dann ein Anwaltsschreiben per E-Mail. Der Anwalt des Autohauses droht mir jetzt mit einer Frist ( 29.11.2010), bis dahin soll ich 550,60 Euro bezahlen... Aber wofür... Bitte Um Hilfe


Antwort geschrieben am 25.11.2010 11:28:59
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K, 01796 Pirna, Tel: 03501/5163030, Fax: 03501/5163039
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
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Sehr geehrter Fragestellerin,

Verträge sind grundsätzlich einzuhalten und können nicht einseitig storniert werden.
In Ihrem Fall ist dies jedoch anders, da Ihnen Möglichkeit der Stornierung zugesagt wurde.
Eine vereinbarte kostenlose Stornierungsmöglichkeit müssen SIe beweisen
Dieses Stornierungsrecht ist ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht.
Ob der Händler eine "Stornierungs"gebühr verlangen kann, richtet sich nach den den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Sie sollten sich die Regelungen in den AGB anschauen.

Ein pauschalierter Schadensersatzanspruch ist unter engen Voraussetzungen möglich, § 309 Nr. 5 BGB, wenn die Pauschale den zu erwartenden Schaden nicht übersteigt und Ihnen der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet ist.

Eine Pauschale von 10 % ist üblich.
20 % sind nicht zulässig.

Sind die Voraussetzungen für einen pauschalen Schadensersatzanspruch gegeben und können Sie nicht weisen, dass eine kostenlose Stornierung vereinbart ist, müssen Sie die 10 % bezahlen, weil Sie vom verbindlichen Kaufvertrag Abstand nehmen.


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