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Frage geschrieben am 21.06.2011 09:09:20

Kaufvertrag per Ebay

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1254
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem und wäre super erleichert, wenn ich eine Auskunft bekommen könnte:
Ich habe mein Auto bei eBay reingestellt und es wurde auch verkauft. Ich kontaktierte den Käufer und er fragte mich, welche Mängel denn das Auto habe. Ich habe ihn diese aufgezählt und er wurde schon etwas komisch und sagte, er melde sich morgen nochmal. Am nächsten Tag, wollte ich das Auto aus der Garage fahren- es sprang nicht mehr an. Ich habe sofort den Käufer angerufen und ihm dies mitgeteilt. Er meinte dann, er möchte das Auto nicht mehr haben. War für mich total in Ordnung war. Er ist somit zurück getreten vom Kaufvertrag und ich habe es akzeptiert. Ich habe dann das Auto anderweitig zu einem viel billigerem Preis verkauft. Jetzt ruft der Käufer von Ebay auf einmal an und behauptet, so würde es nicht funktionieren. Er habe das Auto gekauft, das sei ein Kaufvertrag und er will das Auto haben, dass sei sein Recht. Sonst wird er mich verklagen. Ich denke, dass ist eine ganz linke Masche von dem Typen. Ich muss dazu noch sagen, dass nie Geld geflossen ist. Er hatte nie eine Anzahlung oder sonstiges getätigt. Er meinte, ich soll ihm 500,00 € Schadensersatz zahlen und ich solle das mal lieber machen, denn die Gerichtskosten wären deutlich höher!Kann er jetzt mit Anwalt gegen mich vorgehen, obwohl er ja zurück getreten ist? Wie hoch wäre ein Schadensersatz? Ich würde mich riesig über eine schnelle Antwort freuen, denn ich bin fix und fertig und weiß nicht, wie ich weiter handeln soll.Vielen Dank


Antwort geschrieben am 21.06.2011 09:42:57
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

zunächst ist der bei eBay geschlossene Vertrag wirksam. Er müsste erfüllt werden. Wird die Ware nicht geliefert, kann der Käufer den Schaden ersetzt verlangen, den er im Hinblick auf das Vertrauen des Vertrages erlitten hätte (z.B. den Mehrpreis eines vergleichbaren Kaufs).

Diesen Schaden müsste er aber auch konkret nachweisen. Daher ist es schon mehr als dubios, wenn ohne Nachweis ein Pauschalbetrag gefordert wird.

Soweit das Grundsätzliche.

Hier liegt der Fall aber anders:

Nachdem der Vertrag geschlossen wären ist, ist es zur Vertragsaufhebung gekommen.

Beide Parteien waren sich darüber einig, dass der Vertrag aufgehoben werden sollte. Und dieses ist ohne irgendeinen Vorbehalt geschehen.

Das bedeutet nun, dass der „Käufer" keine Rechte geltend machen kann. Sie können also alle Forderungen zurückweisen.

Allerdings müssten Sie diese Vertragsaufhebung im Streitfall beweisen müssen. Dazu würde es reichen, wenn ein Zeuge Telefonate mitgehört hat oder Sie Emails vorlegen können.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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Kaufvertrag per Ebay | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-06-24
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