Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 244 weitere Antworten zum Thema Ebay.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte dringend um Hilfe bei einem Fall, der mich momentan sehr beschäftigt.
Ich habe Anfang des Jahres einen Computer bei eBay verkauft, den ich leider bis heute nicht liefern konnte.
Daher bat ich den Käufer mehrfach die Transaktion zu stornieren und bot ihm auch an, 20% des Kaufpreises als Entschädigung zu zahlen. Leider blockt dieser immer wieder ab und besteht auf die Lieferung, außerdem möchte er demnächst einen Anwalt einschalten und das Gerät gerichtlich einklagen.
Ich bin zur Zeit sehr verunsichert und frage mich, ob der Käufer damit durchkommt. Falls ja, was habe ich zu befürchten? Wie könnten wir das Problem noch lösen, sodass für beide Seiten die Kosten und der Schaden möglichst gering bleibt?
Ich bedanke mich im voraus,
Hansa-Bremen
Antwort geschrieben am 06.04.2011 20:55:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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nach Ihrer Schilderung sieht es nicht positiv für Sie aus.
Hier ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Ein Widerrufsrecht steht Ihnen nicht zu. Auch ist kein Anfechtungsgrund ersichtlich.
Dann aber kann der Käufer auch tatsächlich auf Erfüllung erfolgreich bestehen.
Diesen Anspruch kann er, wenn Sie in Verzug sind, auch mit anwaltlicher Hilfe gerichtlich durchsetzen. Sicher kein billiges Vergnügen.
Möglich ist auch, dass der Käufer Schadensersatz verlangen kann. Dieses wäre dann der Wert für einen vergleichbaren PC.
Lösen können Sie sich letztlich nur durch eine Einigung mit dem Käufer, oder aber eben der Lieferung.
So ist nun einmal die rechtliche Situation. Diese kann ich leider nicht ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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