Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 10.08.2009 19:59:01

Kaufvertrag bei Ebay

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1411
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
am sonntag kaufte ich briefmarken bei einem gewerblichen händler auf ebay.die bezahlung erfolgte sofort online. jetzt erhielt ich über eBay eine mitteilung, das er die kaufabwicklung nicht machen will. er überwies mir das geld sofort wieder zurück. ich möchte die briefmarken aber haben und habe ihn eine lieferfrist bis 21.08. gestellt.der verkäufer ist nicht gewillt mir die marken zuzusenden. was kann ich machen ?? das geld wider überweisen ?? selber abholen ist nicht möglich, da entfernung über 450 km.besten dank


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 10.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 10.08.2009 20:10:39
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 493
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

„Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten"

Daher ist der Verkäufer auch an den Kaufvertrag mit Ihnen gebunden und kann nicht ohne Weiteres davon Abstand nehmen.

Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis abzunehmen und seinerseits Ihnen das Eigentum an der Ware zu verschaffen.

Es war also richtig, dem Verkäufer eine Frist zur Übersendung der Ware zu setzen. Sie sollten auch das Geld erneut überweisen und dem Verkäufer mitteilen, dass Sie auf Erfüllung bestehen.

Der Verkäufer kann nur dann Abstand nehmen, wenn er den Vertrag erfolgreich anfechten kann. Dazu muss aber ein Grund vorliegen und er muss die Anfechtung unverzüglich erklären. Dann steht Ihnen aber einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu.

Hier kann auch eine einvernehmliche Einigung zwischen Ihnen erzielt werden. Allerdings entnehme ich dem Sachverhalt, dass dies kaum möglich sein wird.

Sie sollten den Verkäufer also schriftlich zur Lieferung auffordern und auch das Geld überweisen. Für den Fall, dass der Verkäufer nicht liefert, können Sie auch auf Erfüllung, also Lieferung klagen. Dazu sollte dann ein Rechtsanwalt beauftragt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 032121128582
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.08.2009 20:29:20

sollte der verkäufer absolut nicht liefern und mein geld sofort wider zurück überweisen,kann ich dann notfals, nach ablauf der gestellten frist, vom Kaufvertrag zurücktreten und schadenersatz verlangen ? danke.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.08.2009 20:45:44

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Wenn der Verkäufer auch nach Verstreichen der Frist zur Lieferung nicht geliefert hat, können Sie alternativ zur Klage auf Erfüllung auch vom Kaufvertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.

Dafür muss aber dann ein Schaden vorliegen. Dieser könnte dann vorliegen, wenn Sie die gleichen Briefmarken bei einem anderen Verkäufer für einen höheren Kaufpreis erwerben.

Die Differenz zwischen den Kaufpreisen ist dann der Schaden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Kaufvertrag bei Ebay | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2009-08-10
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwerin direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Internetauktionen letzten Monat:

6
beantwortete Fragen
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94144
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Kaufvertrag   Ebay