Frage geschrieben am 10.08.2009 19:59:01
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Kaufvertrag bei Ebay
Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1411Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Antwort geschrieben am 10.08.2009 20:10:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 493
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
„Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten"
Daher ist der Verkäufer auch an den Kaufvertrag mit Ihnen gebunden und kann nicht ohne Weiteres davon Abstand nehmen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis abzunehmen und seinerseits Ihnen das Eigentum an der Ware zu verschaffen.
Es war also richtig, dem Verkäufer eine Frist zur Übersendung der Ware zu setzen. Sie sollten auch das Geld erneut überweisen und dem Verkäufer mitteilen, dass Sie auf Erfüllung bestehen.
Der Verkäufer kann nur dann Abstand nehmen, wenn er den Vertrag erfolgreich anfechten kann. Dazu muss aber ein Grund vorliegen und er muss die Anfechtung unverzüglich erklären. Dann steht Ihnen aber einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu.
Hier kann auch eine einvernehmliche Einigung zwischen Ihnen erzielt werden. Allerdings entnehme ich dem Sachverhalt, dass dies kaum möglich sein wird.
Sie sollten den Verkäufer also schriftlich zur Lieferung auffordern und auch das Geld überweisen. Für den Fall, dass der Verkäufer nicht liefert, können Sie auch auf Erfüllung, also Lieferung klagen. Dazu sollte dann ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.08.2009 20:29:20
sollte der verkäufer absolut nicht liefern und mein geld sofort wider zurück überweisen,kann ich dann notfals, nach ablauf der gestellten frist, vom Kaufvertrag zurücktreten und schadenersatz verlangen ? danke.
sollte der verkäufer absolut nicht liefern und mein geld sofort wider zurück überweisen,kann ich dann notfals, nach ablauf der gestellten frist, vom Kaufvertrag zurücktreten und schadenersatz verlangen ? danke.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.08.2009 20:45:44
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Wenn der Verkäufer auch nach Verstreichen der Frist zur Lieferung nicht geliefert hat, können Sie alternativ zur Klage auf Erfüllung auch vom Kaufvertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.
Dafür muss aber dann ein Schaden vorliegen. Dieser könnte dann vorliegen, wenn Sie die gleichen Briefmarken bei einem anderen Verkäufer für einen höheren Kaufpreis erwerben.
Die Differenz zwischen den Kaufpreisen ist dann der Schaden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Wenn der Verkäufer auch nach Verstreichen der Frist zur Lieferung nicht geliefert hat, können Sie alternativ zur Klage auf Erfüllung auch vom Kaufvertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.
Dafür muss aber dann ein Schaden vorliegen. Dieser könnte dann vorliegen, wenn Sie die gleichen Briefmarken bei einem anderen Verkäufer für einen höheren Kaufpreis erwerben.
Die Differenz zwischen den Kaufpreisen ist dann der Schaden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
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