Frage geschrieben am 10.08.2009 19:59:01

Betreff: Kaufvertrag bei Ebay


Rechtsgebiet: Internetauktionen
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 942
am sonntag kaufte ich briefmarken bei einem gewerblichen händler auf ebay.die bezahlung erfolgte sofort online. jetzt erhielt ich über ebay eine mitteilung, das er die kaufabwicklung nicht machen will. er überwies mir das geld sofort wieder zurück. ich möchte die briefmarken aber haben und habe ihn eine lieferfrist bis 21.08. gestellt.der verkäufer ist nicht gewillt mir die marken zuzusenden. was kann ich machen ?? das geld wider überweisen ?? selber abholen ist nicht möglich, da entfernung über 450 km.besten dank


Antwort geschrieben am 10.08.2009 20:10:39
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11, 07749 Jena, Tel: 03641801257, Fax: 032121128582
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

„Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten“

Daher ist der Verkäufer auch an den Kaufvertrag mit Ihnen gebunden und kann nicht ohne Weiteres davon Abstand nehmen.

Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis abzunehmen und seinerseits Ihnen das Eigentum an der Ware zu verschaffen.

Es war also richtig, dem Verkäufer eine Frist zur Übersendung der Ware zu setzen. Sie sollten auch das Geld erneut überweisen und dem Verkäufer mitteilen, dass Sie auf Erfüllung bestehen.

Der Verkäufer kann nur dann Abstand nehmen, wenn er den Vertrag erfolgreich anfechten kann. Dazu muss aber ein Grund vorliegen und er muss die Anfechtung unverzüglich erklären. Dann steht Ihnen aber einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu.

Hier kann auch eine einvernehmliche Einigung zwischen Ihnen erzielt werden. Allerdings entnehme ich dem Sachverhalt, dass dies kaum möglich sein wird.

Sie sollten den Verkäufer also schriftlich zur Lieferung auffordern und auch das Geld überweisen. Für den Fall, dass der Verkäufer nicht liefert, können Sie auch auf Erfüllung, also Lieferung klagen. Dazu sollte dann ein Rechtsanwalt beauftragt werden.

Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt


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