Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 207 weitere Antworten zum Thema Kaufvertrag.
Ich habe mir vor 2 Jahren einen nagelneuen Twingo bei Renault finanziert.
Nun habe ich bei einem anderen Renaulthädler einen gebrauchen Ford gesehen.
Mit dem Händler habe ich nun folgenden Vertrag geschlossen und auch abgewickelt:
Der Ford kostet 10.000 EUR, der Händler nimmt meinen Twingo für 7.000 EUR Inzahlung und ich zahle die Differenz von 3.000 EUR dazu.
Den Ford habe ich schon abgeholt und nun ruft der Händler an und sagt das er nicht gewußt habe das der Renault finanziert sei. Bei Abholung habe ich noch daraufhingewiesen, dass der Brief für das alte Auto noch bei der Renault Bank ist.
Ich habe mehrmals draufhingewiesen, dass das alte Auto finanziert ist.
Nun bekomme ich ein ganz anderes Angebot wonach ich nochmal 1500 EUR Anzahlen soll und den Rest auf 48 Monate finanzieren.
Ich möchte nun ihm den Ford wieder zurückgeben und mein altes Auto wiederbekommen und auch meine 3.000 EUR. Für die KM die ich mit dem Ford gefahren bin bekommt er eine Entschädigung da ich unter den neuen Bedingungen das ganze überhaubt nicht abgeschlossen hätte.
Geht das?
Antwort geschrieben am 31.10.2011 17:52:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
das ist möglich.
Nach Ihrer Schilderung wird der Twingo wohl sicherungsübereignet gewesen sein. Er hätte also gar nicht in Zahlung genommen werden können, sofern die Bank damit nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Der neue Vorschlag ist als neues Angebot zu werten, welchen Sie nicht annehmen müssen.
Dann ist aber rückabzuwickeln, so dass Ihre Vorstellungen sich verwirklichen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin True-Bohle direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

