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Kaufvertrag Eigentumswohnung


| 23.06.2012 20:46 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Gerhard Raab


| in unter 2 Stunden

Ist der Notar verpflichtet, im Kaufvertrag einer Eigentumswohunbg
monatlichen Kosten für Hausgeld und Nebenkosten
aufzuführen, bzw. darauf hinzuweisen.

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 110 weitere Antworten zum Thema:
Eigentumswohnung Kaufvertrag
23.06.2012 | 21:19

Antwort

von

Rechtsanwalt Gerhard Raab
624 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Der Notar ist grundsätzlich nicht verpflichtet, das Wohngeld in den Kaufvertrag aufzunehmen. Das liegt daran, daß es sich beim Wohngeld, das sich aus den Betriebskosten und der Instandhaltungsrücklage zusammensetzt, um variable Kosten handelt. Man kann also gar nicht vertraglich korrekt festlegen, welche diesbezüglichen Kosten anfallen.


2.

Vor dem Kauf sollte sich der Kaufinteressent deshalb vom Verkäufer oder vom Verwalter die letzten Beschlüsse, die die Eigentümerversammlung gefaßt hat, vorlegen lassen. Der Käufer ist an diese Beschlüsse nämlich gebunden. Aus dem Wirtschaftsplan und den Einzelabrechnungen für den Voreigentümer sind die laufenden Kosten zu ersehen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Aachener Straße 585
50226 Frechen

Telefon: 02234 - 6 39 90
Telefax: 02234 - 6 49 60

E-Mail: mail@ra-raab.de
Internet: www.ra-raab.de

Bewertung des Fragestellers 2012-06-23 | 21:36


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