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Hallo,
Ich habe letztes Jahr im August ein Fahrzeug verkauft.
Kaufvertrag mit (AGBs), mit Dinglicher Sicherheit Hinterlegung abgeschlossen.
Vereinbart wurde mit dem Kunden monatliche Ratenzahlung. Als Sicherheit, haben ich verlangt, mich im Grundbuch eintragen zu lassen, weil der Kunde Insolvenz ist.
Fahrzeug war bis vor 3 Monaten auf uns angemeldet gewesen, jetzt ist der Käufer im Brief eingetragen, wie er das geschaft hat keine Ahnung?
Der KFZ Brief wurde von uns, durch den Gerichtsvollzieher eingezogen, bis es einen Gerichtlichen urteil gibt.
Die monatlich Raten kamen nicht, somit haben ich den Kaufvertrag vom 01.08.2010, im November gekündigt.
Es gab darauf hin 2x Gerichts Termine wo zeugen aufgerufen wurden, Vergleich wurde vom Käufer abgelehnt.
Ich bekam letzte Woche das Urteil vom Gericht, Klage abgewiesen!!!
Ich muss die alle Kosten übernehmen, und noch sein Anwalt bezahlen.
Momentan verstehe ich die Welt nicht mehr, bin verzweifelt.
Ich habe keine Lust mehr, noch mehr Geld zu verlieren.
Kann mir jemand helfen??????
Suche einen sehr durchsetzungsstarken Anwalt, der mein Fall als eine Herausforderung an nehmt.
Vielen Dank!
Antwort geschrieben am 08.01.2012 22:35:22 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 165
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Gegebenenfalls können Sie gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen.
Die Berufung ist das statthafte Rechtsmittel gegen Endurteile der ersten Instanz.
Die Berufung kann eingelegt werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,00 EUR übersteigt oder
die Berufung durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassen worden ist. Dies erfolgt, wenn die Sache grundlegende Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
Die Begründung kann auf zwei Gründe gestützt werden:
Die Entscheidung beruht auf einer Rechtsverletzung gemäß § 546 ZPO
oder
die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen eine andere Entscheidung.
Hier muss das Urteil geprüft werden, ob eine Berufung eventuell Erfolg haben kann.
Dieses Urteil können Sie mir gerne übersenden.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht
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