Kaufpreisminderung PKW wg. Laufleistung und Betrugsanzeige jew. kurz vor Verjährung
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
| in unter 1 Stunde
Guten Abend, mit folgendem Sachverhalt schlage ich mich herum:
Ich habe im Sept. 2007 ein Unfallfahrzeug (nicht fahrbereit) gekauft. Aufgrund privater Gründe habe ich das Fahrzeug weder repariert, zugelassen noch an der Beschaffenheit etwas geändert und im Okt. 2007 weiterverkauft (Privatverkauf- wie besichtigt ohne Gewährleistung/Garantie). Im März 2008 hat der Käufer über seinen Anwalt mir ein Schreiben geschickt, daß das Tacho um ca. 50 TKM manipuliert ist (nachgewiesen durch Vertragshändler) und eine Kaufpreisminderung von 2950 EUR (Kaufpreis 12 TEUR) verlangt wird. Jedoch gehen Sie davon aus, daß der im Brief zuletzt eingetragene Halter verantwortlich ist und die auf diesen zugehehen. Sofern dieser nicht zahlt, muss der Kaufpreis mir ggü. gemindert werden. Ich habe sofort einen Anwalt eingeschalten und Einspruch eingereicht, dass ich das Fahrzeug in dem Zustand wie gekauft weiterveräußert habe und dafür nicht verantwortlich bin. Nun habe ich bis 12/2011 nichts vom Käufer gehört - und plötzlich habe ich ein Mahnbescheid über 2950 EUR + Zinsen und Gebühren erhalten. Hier ein Widerspruch eingereicht. Heute sogar eine Vorladung der Polizei wegen Betrugsverdacht erhalten.
Folgende Unterlagen liegen mir vor.
1.Kaufvertrag von meinem Kauf 09/2007 mit KM Angabe wie von mir weiterveräußert mit Angabe Unfallfahrzeug
-Rechnung ausgeliehender Anhänger, da Fahrzeug nicht Fahrbereit war
-TÜV/AU Bericht 08/2007 mit 60 TKM (vom Verkäufer miterhalten)
-Kauf von mir 09/2007 mit 62 TKM
-Weiterverkauf 10/2007 mit 62 TKM
-Anzeige/Inserat Autoscout auch mit KM Angabe
vom Verkäufer
(Scheckheft mit Stempeln von Vertragshändlern lag im Fahrzeug vor- letzer Eintrag 55 TKM)
2. Kaufvertrag an Verkäufer von 10/2007
gekauft wie geshen, ohne Gewährleistung, Unfallfahrzeug
Meine Fragen:
1. Wer hafetet für die Manipulation? Sind meine Beweismittel ausreichend oder hafte ich für die Kaufpreisminderung ? Fahrzeug 2 Vorbesitzer.
2. Ist die Kaufpreisminderungshöhe gerechtfertigt, da Unfallwagen und nun auch schon fast 5 Jahre dazwischen?
3. Muss ich für die Zinsen aufkommen, obwohl der Käufer sich 3 Jahre nichts getan hat und kurz vor den Verjährungsfristen aktiv wird?
Sicherlich ist mein Regressanspruch auch schon verjährt in Falle einer gerichtlichen Niederlage.
4. Anzeige wegen Betrug - muss ich mir hier Sorgen machen? Aussage bei der Polizei machen oder Anwalt einschalten.
Nach Zustand des Kfz und Unterlagen war eine Manipulation absolut nicht ersichtlich und ich habe das Auto quasi nur weiterverkauft. Kauf des Fahrzeuges mit der Laufleistung kann durch meinen Vater bezeugt werden. Er war bei Abholung dabei, weil ich für Anhängerbetrieb keinen Führerschein besitze.
Ideale Vorgehensweise ? Chancen ?
Rechtschutz vorhanden.
Vielen Dank + Schönes WE und Viele Grüße
Verjährung wg. PKW









