mein Mann und ich haben im April 2011 ein Eigenheim für meine Schwiegereltern gekauft. Die Immobilie war derzeit Gegenstand eines Zwangsversteigerungsverfahrens und wurde aus dem Verfahren "heraus gekauft", es kam also nicht zu einer Versteigerung.
Der Kaufvertrag mit dem festgeleten Kaufpreis wurde ebenfalls im April geschlossen und notariell beurkundet. Das ganze Verfahren wurde von einem Maklerbüro betreut. Fällig wurde die Kaufsumme Ende Mai, da selbiger Makler dem Notar versichert hatte, dass die Finanzierung bis dahin steht und der Betrag ausgezahlt werden kann. Dazu muss gesagt werden, dass wir unsere Schwiegereltern mit der Abwicklung, soweit möglich, bevollmächtigt hatten, da diese 500km von uns weg wohnen. Bereits Ende Mai hat sich zunächst heraus gestellt, dass der Makler die Finanzierung erst auf Anfang Juli ermöglichen kann, obwohl er dem Notar telefonisch den Mai zugesichert hatte (im Beisein meiner Schwiegereltern). Dafür sind uns laut Kaufvertrag 8% Verzugszinsen entstanden. Dazu hier die erste Frage, ob der Makler für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann?
Weiter rief der Makler Ende Juni bei meinen Schwiegereltern an und teilte diesen mit, dass sie dringend 4000.- EUR "Tageszinsen" auf das Notaranderkonto überweisen sollen, damit definitiv nichts mehr schief gehen könne. Meine Schwiegereltern sind davon ausgegangen, dass es sich dabei wohl um die Verzugszinsen handeln müss und haben den Betrag auf das Anderkonto überwiesen.
Das Kaufobjekt wurde pünktlich übergeben und meine Schwiegereltern konnten auch zum vereinbarten Zeitpunkt einziehen.
Nun haben wir nach Monate langem warten vom Notar eine Abrechnung des Anderkontos verlangt und dabei festgestellt, dass einfach der Kaufpreis nachträglich erhöht wurde, eben um diese 4000.- EUR. Die komplette Summe wurde auf die 4 Gläubiger des Zwangsversteigerungsverfahrens verteilt. Ich habe natürlich umgehend mit dem Notar telefoniert und gefragt, wie so etwas denn sein kann. Darauf sagte man mir, dass es dafür Schriftverkehr mit unserem Makler geben und ob man mir diesen zuschicken solle. Dieser Schriftverkehr fand ausschließlich zwischen dem Notar und dem Makler statt. Es geht daraus hervor, dass der Notar dem Makler mitteilt, dass die vereinbarte Kaufsumme nicht ausreichen würde und um 4000.- EUR erhöht werden müsste, um alle Gläubiger zu bedienen. Niemand aus unserer Familie hat dafür etwas unterschrieben geschweige den eingewilligt. Ebenfalls wurde der Kaufvertrag nicht berichtigt oder nochmals neu aufgesetzt. Auch die Grunderwerbssteuer wurde auf Basis des im Vertrag festgelegten Preise erhoben und von uns bezahlt.
Und hier die eigentlich Frage: Ist so ein Vorgehen tatsächlich möglich oder können wir den Betrag zurück fordern und wenn ja von wem? Bzw. müssten wir gegen den Notar oder den Makler vorgehen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Antwort geschrieben am 31.01.2012 00:43:42 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
1. Einen Schaden können Sie nur herleiten, wenn Sie den Makler vertraglich verpflichtet haben, Ihnen einen Darlehensvertrag zu vermitteln. Pflichtverletzung wäre dann, dass der Makler einen Darlehensvertrag und die Auszahlung der Darlehensvaluta erst zu spät vorlegen konnte. Anscheinend haben Ihre Schwiegereltern diesen Makler beauftragt. Hierzu müsste Ihre Eltern irgendwelche Unterlagen haben. Falls nicht, ist nicht davon auszugehen, dass der Makler Ihnen gegenüber irgendwelche Pflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Darlehensvertrages eingehen wollte.
2.Wenn Sie eine Immobilie gekauft haben, muss hierzu ja auch ein notarieller Kaufvertrag vorliegen. Darin ist auch die Kaufpreissumme festgelegt. Der Makler kann nicht ohne Ihr Einverständnis bzw. dass der Schwiegereltern die Kaufpreissumme (nachträglich) ändern, d.h. es wäre in dem Fall überhaupt kein Kaufvertrag zustande gekommen, da man sich über die Höhe der Kaufpreissumme nicht geeinigt hat. Sinnvoll wäre es, wenn Sie einmal mit dem Makler und Ihren Schwiegereltern reden, welche Vollmachten der Makler hatte. Es scheint nämlich so zu sein, dass der Makler hier bevollmächtigt war, die Summe abzuändern. Mehr lässt sich sagen, wenn uns die Unterlagen vorliegen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes
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