Kauf/Verkauf aus Geschäftsauflösung!Alles erlaubt??
| 06.06.2008 22:44 |
Preis: ***,00 € |
Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Guten Abend
Ich beabsichtige aus einer großen Geschäftsauflösung Ware einzukaufen.(der Laden ist schon zu)
Es handelt sich überwiegend um Artikel im Dekoberreich.
Es sind einige Artikel dabei von diversen Markenherstellern,wie Hutschenreuter,Gilde,Ritzenhoff,Leonardo;Villeroy&Boch ect.
Meine Fragen!
Darf ich diese Waren frei verkaufen oder muss ich die jeweiligen Hersteller fragen zwecks erlaubnis(Lizenz)
Ich beabsichtige diese Ware wenn ich den Zuschlag bekomme auf Flohmärkten und im Internet(ebay) zu verkaufen!
Die Ware ist ausgepreist aufschrift der firma (laden)die diese sachen verkauft hat.muss ich diese überkleben bzw die herstelleretiketten entfernen?
Was würden Sie empfehlen?
Vielen Dank
Antwort vom
06.06.2008 | 23:00
Sehr geehrter Fragesteller,
Grundsätzlich können Sie Waren verkaufen, die Sie im europäischen Wirtschaftsraum legal eingekauft haben (und von dem Hersteller im europäischen Raum in Verkehr gebracht wurden). Dann ist nämlich eine sogenannte Markenrechtliche Erschöpfung eingetreten. Der Hersteller bzw. der Markeninhaber kann Ihne nicht untersagen die Artikel anzubieten, weder bei
eBay noch über den Einzelhandel.
Die Ettiekten des Vorbesitzers können Sie natürlich entfernen, wettbewerbsrechtlich ist dies aber nur dann relevant, wenn bei dem Verbraucher eine Täuschung über die Herkunft hervorgerufen würde. Ein einfaches Durchstreichen oder überekettieren dürfte hier aber auch ausreichen.
Mit freundlichen Grüßen aus Münster
Dierk Straeter
Nachfrage vom Fragesteller
06.06.2008 | 23:11
vielen dank für die antwort.hat mir sehr geholfen.
folgende fragen hätte ich noch
dürfte ich ich damit auch werbung machen.(fleyer,zeitungsinserate)mit erwähnung der markenhersteller?
es sind auch bücher dabei(themenbücher,bücher ect.)die unterligen doch der preisbindung.darf ich diese weiterverkaufen und billiger?
bei den anderen sachen(deko ect)kann ich ja die preise willkürlich festlegen.
danke nochmal.war echt super
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
08.06.2008 | 10:35
ja, Sie dürfen in Werbeveröffentlichungen angeben welche Produkte welcher Hersteller Sie anbieten. Hierbei dürfen Sie auch den Namen bzw. die Marke des Herstellers angeben. Wenn Sie beispielsweise Gläser von Leonardo anbieten können Sie dies auch angeben.