Kauf von Kommission - Ware defekt - Verkäufer verweigert Rücknahme
Guten Tag!
Ich habe eine Frage zur Rechtslage bei Kauf eines Musikinstrumentes aus Kommission. Dazu eine kleine Geschichte (fiktive Namen!):
Herr Schmidt (Privatperson) möchte seine E-Orgel verkaufen, da er für seine Musik keine Zeit mehr hat. Nun fährt Herr Schmidt mit seiner E-Orgel zu dem Musikladen von Herrn Meier (Händler). Der Herr Meier guckt sich die E-Orgel an und stellt diese dann in seinem Musikladen zum Verkauf für 3500€.
Nun bin ich (ebenfalls Privatperson) über Google auf ein Forum für E-Orgeln gekommen. Da ich nach einer E-Orgel suchte wie sie der
Herr Schmidt verkaufen wollte, schrieb ich mein Anliegen in diesem Forum. Kurze Zeit später erhielt ich von Herrn Meier - welcher im Übrigen auch in diesem Forum angemeldet ist - eine Nachricht darüber, dass er eine E-Orgel bei sich im Geschäft zu verkaufen hat, wie ich sie suche. Über E-Mail schickte er mir Fotos zu, im Anschluss handelten wir einen Gesamtpreis in Höhe von 3000€ inkl. Versand von Österreich nach Deutschland aus. Dann schickte mir der Herr Meier einen Kaufvertrag in Form "Privat an Privat" zu, welchen ich ihm unterschrieben zurücksandt. Eine Kopie liegt mir bei. In diesem Vertrag steht der Name sowie die Anschrift des Herrn Schmidt, welcher die E-Orgel beim Herrn Meier zum Verkauf in den Musikladen brachte. Auch steht in dem Vertrag, dass Herr Meier nur als Vermittler tätig sei und eventuelle Garantien oder aber Gewährleistungen an den im Vertrag genannten Verkäufer gerichtet werden müssen. Ein
Widerrufs- bzw. Rückgaberecht ist nicht ausgeschlossen bzw. wurde darüber im Vertrag nichts geschrieben. Laut Internet sollte ich also ein Widerrufsrecht als auch eine Gewährleistung haben.
Der Herr Meier versicherte mir, dass die E-Orgel zu 100% funktionsfähig ist, er diese vor Verkauf getestet hatte. Am darauf folgendem Tag habe ich den Gesamtbetrag in Höhe von 3000€ auf das Bankkonto von Herrn Meier überwiesen!
Als die E-Orgel bei mir eingetroffen ist stellte ich fest, dass diese defekt ist. Die Funktion einer Platine auf welcher sich Schalter zum Anwählen von Sounds befinden, verursacht bei Benutzung einen Totalabsturzt der E-Orgel. Diesen Fehler habe ich dann dem Herrn Meier mitgeteilt, dieser war der Meinung dass ein Defekt nicht möglich sei. Er habe die E-Orgel schließlich selbst getestet. Zudem weigert sich Herr Meier, mir den Gesamtbetrag zurück zu erstatten. Als Begründung legt er lapidar hin, dass ich die E-Orgel über E-Mailverkehr und nicht über seinen Online-Shop gekauft und bezahlt habe. Darüber hinaus verweist er auf den Kommissionskauf und teilt mir, dass alleine aus diesem Grund kein Widerrufsrecht gegeben ist, auch nicht, wenn die Ware defekt ist.
Einige Tage nach dem Kauf, ist mir dann eine Platine durchgebrannt, sodass die E-Orgel sodann ohne Funktion war. Mit anderen Worten: "Man kann dieses Gerät nun entsorgen, meine 3000€ sind weg!"
Für mich ist es ein Betrug, jemandem eine Sache mit 100% Funktion verkaufen zu wollen, welche bei Erhalt nicht gegeben ist. Dass dieser Defekt auf dem Transportweg passierte ist ausgeschlossen. Darüber habe ich mich mit einigen Technikern unterhalten. Meine Frage ist nun die, wie ich mein Geld zurück erhalte und wer für diesen Schaden aufkommen muss. Der Herr Schmidt oder der Herr Meier?
Ich bedanke mich herlich bei Ihnen für Ihr Interesse an meinem Anliegen!
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 204 weitere Antworten zum Thema:
Kauf Verkäufer defekt verweigert Rücknahme
Kauf Verkäufer defekt verweigert Rücknahme









